Volltext: Die Stiftungsurkunde des Klosters Kremsmünster

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Pass. U. 
Scheitl. U. 
St. 
Rechtshandlung 
Pertinenzformel 
Pönformel 
Zeugenreihe 
Scriptumzeile 
Ortsangabe 
Apprekation 
Invokation 
Herzogstitel 
Datierung 
Invokation 
Herzogstitel 
Datierung 
Kurze Arenga 
Rechtshandlung 
Pertinenzformel 
Pönformel 
Zeugenreihe 
Scriptumzeile 
Weitläuf. Invokation 
Herzogstitel 
Datierung 
Weitläuf. Arenga 
Rechtshandlung 
Pertinenzformel 
Pönformel 
Zeugenreihe 
Scriptumzeile 
Ortsangabe 
Apprekation 
Wenn Invokation, Arenga und Rechtshandlung in der Stiftungs¬ 
urkunde sehr breit gehalten sind, so erklären wir dies, wie erwähnt, 
mit der reichen Dotation einerseits und der beabsichtigten feierlichen 
Beurkundung andererseits. Die Reihenfolge der Formeln selbst aber 
ist in allen drei Urkunden die gleiche.1) Dazu kommt, daß mehrere 
ihrer Formeln fast wörtlich übereinstimmen. Gemeinsam ist ihnen die 
Art der Datierung, die Pertinenzformel, die Pönformel, gemeinsam 
zum Teil auch der Einleitungs- und Schlußsatz. Wenngleich auch 
andere Urkunden in gleicher oder wenigstens ähnlicher Weise ab¬ 
gefaßt sind, so ist der Umstand, daß die von ein und demselben Ver¬ 
fasser herrührenden Urkunden auch nach ein und demselben Schema 
aufgebaut sind, doch ein Moment, das zum Beweis ihrer Echtheit an¬ 
geführt werden kann. 
Im folgenden haben wir diese Übereinstimmung näher kennen 
zu lernen und jede Formel für sich zu besprechen. Die Scriptumzeile 
selbst bedarf keiner weiteren Erörterung mehr. Von kleineren Ab¬ 
weichungen abgesehen, ist sie fast in allen bayrischen Urkunden 
gleichlautend. 
Die Zeitangaben bringt Snelhart nicht in der Datierungsformel, 
sondern verbindet sie in allen drei Urkunden konsequent mit dem 
Herzogstitel.2) Die zwei Daten des Stiftbriefes lauten: 1. Ego Tassilo 
■) Die Reihenfolge: Zeugenreihe, Scriptumzeile, Ortsangabe läßt sich ver¬ 
hältnismäßig selten konstatieren. Aus dem achten Jahrhundert kann ich nur fünf 
derartige Urkunden anführen: Mb. 28. II. Nr. VII, XXII; B. n. 7, 37, 55. Drei davon 
sind von herzoglichen Notaren ausgestellt. 
2) Dasselbe Verfahren ist in zahlreichen anderen Urkunden beobachtet 
B. n. 38. 43. 45. 48 usw. 
2. Die Datierung
	        
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