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Auch die deutschen Orts- und Personennamen weisen zum Teil
auf das hohe Alter des Stiftbriefes hin.1) In den Worten
Gaosrich ist die Kontraktion zu langem o noch nicht eingetreten;2)
in Hleodro und Hrodhart hat sich das anlautende h noch erhalten;3)
auch die Formen Sulzipach, Chremisund gehören
zweifellos noch der althochdeutschen Periode an.
Aus dem Gesagten ergibt sich jedenfalls soviel mit Sicherheit,
daß die Urkunde tatsächlich in jenen Sprachformen abgefaßt ist, in
denen sie ihrer Entstehungszeit nach abgefaßt sein muß, wenn sie
echt sein soll. ,
B. Das Eschatokoll
In jeder Urkunde lassen sich zwei Hauptbestandteile unter¬
scheiden: Text und Formeln, der Rechtsinhalt und die ihn ein¬
rahmenden Sätze. Jener bringt die spezielle Rechtshandlung, die
Stiftung und Dotierung des Klosters zum Ausdruck; diese bilden das
Schema, das Gerüst zum Aufbau der Urkunde. Man pflegt die Formeln
der Einleitung als Protokoll, die den Schluß bildenden Sätze als
Eschatokoll zu bezeichnen.
Mit dem Inhalt des Stiftbriefes werden wir uns wie erwähnt
erst dann beschäftigen, wenn wir die Urkunde als solche besprochen
haben. Die Formeln untersuchen wir nicht in der Reihenfolge des
Stiftbriefes, sondern gruppieren sie nach ihrem urkundlichen Wert.
1. Verfasser und Schreiber
Der Verfasser der Urkunde ist der Diakon Snelhart, der Schreiber
der Diakon Willaperht (— Wilpert). Scripsi autem ego Willaperht in-
dignus tarnen diaconus haue cartam traditionis iussus a summo
principe Tassilone ex ore Snelharti diaconi. Über die Bedeutung der
Formel kann kein Zweifel bestehen. Sie besagt, daß der Diakon Willa¬
perht im Auftrag des Herzogs Tassilo die Urkunde nach dem Diktat
des Diakons Snelhart geschrieben hat; der Ausdruck ex ore Snelharti
1) Über diese Fragen gab mir mein geehrter Herr Professor P. Heinrich
Schachner freundlichst Aufschluß, dem ich auch die Anführung der Belegstellen
verdanke.
2) „Die Freisinger Urkunden zeigen o schon seit 747, daneben selten au, ao
und oa; andere bayr. Urkunden haben zahlreiche ao; die bayr. Denkmäler haben
ao als herrschende Form bis Anfang des 9. Jahrh.“ Braune, Althochdeutsche Gram¬
matik § 45 u. Anmerkung 1, 2.
3) Die anlautenden Verbindungen hl, hr verlieren ihr h durchgängig erst
vom 9. Jahrh. ab, während die ältesten ahd. Quellen das h meist noch setzen.
Braune § 153 u. Anmerkung 1.