10.
In seiner ersten Anlage bestand das Kopialbuch aus den Num¬
mern 2 2091) (fol. 40 1214), welche nach Inhalt und Form durchaus
einheitlichen Charakter besitzen. Die Urkunden sind im großen und
ganzen nach den Ausstellern geordnet und verteilen sich auf einige
wenige Schreiber. Die jüngste Urkunde (n. 196 = Mb. 28. II. S. 378)
ist datiert vom 20. April 1253 und gibt den Termin an, vor dem die
Anlage nicht erfolgt sein kann.2) Im Jahre 1254 ist eben Otto von
Lonsdorf zum Bischof gewählt worden.
Gegenüber diesem Hauptbestandteil erscheinen alle anderen Auf¬
zeichnungen als Nachträge, charakterisiert durch beständigen Schrift¬
wechsel und ungeordnete Folge der Urkunden.
Die Nummern 210 234 wurden nicht nur räumlich, sondern
auch zeitlich nacheinander eingetragen. Sie folgen in regelmäßigen
Zwischenräumen, (fast immer eine Zeile: Taf. I. u. III.) aufeinander
und sind nicht etwa gegen ihr Ende hin enger oder weiter ge¬
schrieben. N. 222 = Mb. 28. II. S. 379 ist die erste im Kopialbuch
verzeichnete Urkunde, die von Bischof Otto selbst ausgestellt wurde,
datiert vom 5. April 1256. N. 224 = Mb. 28. II. S. 381 (Taf. I.) ist vom
23. Sept. 1256 datiert. An sie schließt sich als n.225 die Stiftungsurkunde
an, auf die wir unten näher eingehen werden. Die letzte Aufzeich¬
nung in dieser Gruppe, n. 234 = Mb. 28. II. S. 420, besagt, daß Bischof
Bernhard bei einer Versammlung seiner Untertanen aus dem Abtei¬
land am 11. Juli 1288 bestimmte Verfügungen bezüglich seiner Amts¬
leute und Richter traf.
Die Nummern 235—241 (fol. 1344—139fc) folgen nicht unmittel¬
bar aufeinander, sondern beginnen fast immer mit der ersten Zeile
der Seite, sind daher auch durch unregelmäßige Zwischenräume von¬
einander getrennt.
Durchaus einheitlich sowohl in Bezug auf den Schriftcharakter
wie in Bezug auf die Art der Urkunden ist die folgende Partie. Die
Nummern 242—266 (fol. 140—149) sind alle von einer Hand ge-
9 Über die Reihenfolge und die Nummern der Urkunden im Kodex gibt
das Mb. 28. II. S. 534ff. abgedruckte, allerdings nicht völlig genaue Register Auf¬
schluß.
2) Nr. 105 des Kopialbuches = Mb. 28. II. S. 341 f. ist nur durch einen Irrtum
des Schreibers (Umstellung der Buchstaben) aus dem Jahre MCCLXI datiert, sie
gehört in das Jahr MCCXLI. Nr. 128 ==. Mb 28. II. S. 391 ist im Kopialbuch vom
30. März 1265 datiert; aus dem Inhalt der Urkunde ergibt sich, daß sie vor Ab¬
setzung des Bischofs Rüdiger (1250) ausgestellt worden ist: vielleicht haben wir
auch hier eine Umstellung der Zahlzeichen (1245 statt 1265) anzunehmen.
Auch Nr. 220 — Mb. 28. II. S. 231 hat falsche Zeitangaben; die Urkunde ist aus- *
gestellt von Bischof Konrad I. (1149—1164), trägt aber die Jahreszahl 1107.