Volltext: Zur Rettung des Getreidebaues

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Lektionen wäre. Zugleich aber würde die Wirtschaft in ihrem wichtigsten 
Teile unter Zwang gestellt. Auch bliebe die Wahl, entweder alle auf diesem 
Gebiete Erwerbstätigen auszuschalten und damit Existenzen zu vernichten 
oder aber die Wirtschaft doppelt zu belasten, nämlich mit den Kosten des 
Apparats und mit den Einkünften, die der freie Handel bisher aus seiner 
Tätigkeit zog. Über all dies bedeutet das Vollmonopol ein innerpoli 
tisches Risiko ersten Ranges. Aus all diesen Gründen ist es abzulehnen. 
Das dritte: Einfuhrmonopol mit Regelung der Preise für 
den Erzeuger nach aufwärts, für den Verbraucher nach abwärts. Diese 
Lösung bliebe nur ein verzweifelter Versuch, der schon nach wenigen Mo 
naten entweder in sich selbst zusammenbrechen oder aber unbedingt zum 
Vollmonopol führen müßte. Aus all dem, was darüber zu überlegen ist, 
Ziehe den vorgehenden Aufsatz!) ist es abzulehnen. 
Das vierte: Einfuhrmonopol mit einseitiger Regelung der Preise 
zu Gunsten des Getreidebaues. Diese Lösung wäre wenigstens konsequent 
und kein Widerspruch in sich. Aber in diesem Falle gibt es einen bessern, 
weil einfacheren Weg. Es ist nicht einzusehen, warum bei einer solchen 
Lösung eigens neben dem Markte noch ein eigener Apparat bestehen soll, 
der dann nichts anderes wäre, als eine staatlich privilegierte Großhandels 
stelle. Sobald also für diesen Fall eine einfachere Lösung möglich ist, ist 
das Einfuhrmonopol, verwaltet von einem eigenen Apparat, ab 
zulehnen. 
Es bleibt daher nur mehr übrig: Die Kontingentierung der Ein 
fuhr verbunden mit einem Preisschutz durch Preisaufschläge. 
Minister Födermayr sagt darüber, daß eine solche Maßnahme technisch 
einfacher zu konstruieren und zu handhaben wäre als ein Voll-, ja selbst 
als ein Einfuhrmonopol. Er betont aber: „Die handelspolitischen Schwierig 
keiten wären aber keine geringen, da die Berufung auf die formelle Aus 
nahmebestimmung für ,Staatsmonopole^ schwer möglich wäre." 
Sagen wir lieber gleich: Diese Berufung ist überhaupt nicht möglich. 
Es handelt sich ja bei diesem Vorschlag wirklich nicht um ein Monopol, 
sondern nur um eine ganz einfache Einfuhrbeschränkung mit Hochzollschutz. 
Das ist die Wahrheit! 
Und nun kommt die Frage: Wie ist diese Sache dem Ausland gegen 
über zu. vertreten? Dies kann nur durch das feste und unverrückbare 
Aufstellen der Alternative, des unbeugsamen Entweder- 
Oder geschehen. Unserer Landwirtschaft muß geholfen werden, 
soll nicht der ganze Staat zu Grunde gehen. Vor diesem eisernen Muß 
steht auch das'Ausland und muß dieses Muß anerkennen! Das 
Ausland hat nun die Wahl: Entweder läßt es uns die Freiheit, die Re 
gelung durch die Kontingentierung mit Preiszuschlag vorzunehmen oder 
es zwingt uns zur Einführung eines Vollmonopols. Für das Ausland 
sind beide Lösungen in der Wirkung nach wesentlich gleich. In beiden 
Fällen wird die Einfuhr geregelt, in beiden Fällen also beschränkt. In 
beiden Fällen werden die Einfuhrkontingente nur auf Grund der Gegen 
leistung zu verteilen sein. Im zweiten Falle hat es nur die Erfüllung einer
	        
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