Einleitung
Der Mitkämpfer des großen Krieges, dem die Gabe
des Erzählens beschieden ist, hat die Verpflichtung, sein
Erlebnis für Mit- und Nachwelt aufzuzeichnen.
Seine Beisteuer wird um so wertvoller sein, je ge¬
wissem ' e^ter er sich bemüht, nicht Kriegsgeschichte zu
schreib». ndern nur das Selbsterlebte festzuhalten.
Bedeutet das ein unberechtigtes Vordrängen der
eigenen Persönlichkeit?
T Möglichkeit eines solchen Mißverständnisses darf
uns nicht schrecken.
Da ist nicht einer unter uns gewesen, der nicht genau
wüßte: auch der Beste hat nicht mehr und nichts Besseres
geleistet als neben ihm viele Hunderttausende.
Unsere Pflicht getan zu haben — das ist unser aller
berechtigter Stolz, dem jede Uberhebung sernliegt.
Aber eben darum: weil das Erlebnis des einzelnen das
von Hunderttausenden ist — darum soll, wer es kann,
es bildhaft gestalten — nicht sich selber zur Ehre, sondern
zum Gedächtnis seiner Millionen unbekannter Mit¬
kämpfer, die, jeder auf seine Art und unter Einsatz seines