Volltext: Inventar des Marktkommunearchivs Rohrbach in Oberösterreich

Inventar des Marktkommunearchivs Kohrbach in Oberösterreich.  13 
 
stube sich anschließenden Archivraum verwahrt wurden 1). In den größten 
Teil des Archivs aber, der in der Ratsstube und im Turm verschollen 
lag. bekam er keine Einsicht. 
Erst durch die Beschlüsse des Kommuneausschusses in den Sitzungen 
vom 5. August 1904 und 26. November 1907 wurde eine Ordnung 
möglich gemacht, die im Jahre 1910 abgeschlossen wurde. Das Archiv 
befindet sich nun in der Ratsstube in einem eigenen Kasten unter dop- 
pelter Sperre 2). 
Um das Zustandekommen der Archivordnung haben sich vor allem 
Altbürgermeister Rudolf Poeschi und Kommunevorstand Anton Wöß 
verdient gemacht; einmütig wurde sie vom Kommuneausschuß und der 
Sparkasse gefördert. 
Die Ordnung des Archives hatte auch eine Ordnung der Registratur 
zur Folge, welche Bürgermeister Karl Bauer veranlaßte und Sekretär 
Eduard Kainberger mustergültig durchführte. 
 
Übersicht. 
I. Das Verhältnis zwischen der Herrschaft Falkenstein und dem Markte. 
II. Die Verfassung des Marktes. 
1. Marktrechte, Handelsrechte. 
Wochen- und Jahrmärkte, Salzhandel, Leinenhandel. 
2. Richter und Rat, der Magistrat. 
Die Beamten und die Diener, die Schule und die Schulmeister. 
------- 
1) Ergebnisse der im Auftrag des o.-ö. Landesausschusses durch den Landes¬ 
archivar, Dr. Ferdinand Krackowizer, im Sommer 1895 unternommenen Besichtigung 
der vorzüglichsten Archive der Städte, Märkte und Kommunen von Oberösterreich. 
Seite 134 ff. 
 
2) Archivbenützungsordnung. 
(Genehmigt mit Beschluß vom 17. Jänner 1911.) 
1. Die Erlaubnis zur Archivbenützung erteilt die Kommunevorstehung. 
2. Die Benützung an Ort und Stelle hat nur im Rathaus in der Kanzlei während 
der festgesetzten Amtsstunden unter Aufsicht des Sekretärs zu geschehen. Eine Ent¬ 
lehnung aus der Kanzlei findet unter keinen Umständen statt. Der Sekretär legt dem 
Benützer das Inventar zur Einsicht vor. Die zur Benützung verlangten Archivalien darf 
nur der Sekretär ausheben und einstellen. Das Inventar und die Archivalien sind auf 
das schonendste zu behandeln. Der Zutritt zum Archivkasten ist keinem Benützer 
gestattet. 
3. Versendung nach auswärts findet bloß ausnahmsweise über schriftliches An¬ 
suchen statt; um die Versendung nur auf wichtige und notwendige Fälle einzu¬ 
schränken, holt die Kommunevorstehung fallweise ein Gutachten des o.-ö. Landesarchivs 
ein, nach welchem sie genau vorgeht. 
4. Auskünfte aller Art gibt bereitwilligst der Archivar des Kommunearchivs. 
Dr. Ignaz Nößlböck in Graz, Statthaltereiarchiv.
	        
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