Volltext: Einführung und Frühzeit des Christentums im Raume des heutigen Oberösterreichs

,0 ) L. Edlbacher, Die Entwicklung des Besitzstandes .der bischöflichen Kirche von 
Passau in Oesterreich ob und unter der Enns vom 6. bis zum 11. Jahrhundert, S. 12 ff. 
") Einiges bei F. Künstle, Die deutsche Pfarrei und ihr Recht, S. 4 ff., und bei W. Ze- 
dinek, Die rechtliche Stellung der klösterlichen Kirchen, S. Ä ff. 
*2) Ueber die alten Römerstraßen als Grundlagen des Ganges der Christianisierung 
vergl. A. Huber, Geschichte der Einführung und Verbreitung des Christentums in Südost 
deutschland, 3. Bd., S. 1 ff. Die Patrozinien und Grundschenkungen an Klöster verwertet 
I. Sigl, Die Einführung des Christentums im oberen Mühlviertel, Beiträge zur Landes 
und Volkskunde des Mühlviertels, 15. Bd.. S. 61 ff. Dazu auch I. Fischer, Das Vor 
dringen des Christentums im Mühlviertel, ebenda, 2. Bd., S. 79 ff. Ueber das Innviertel 
handelt F. Berger, Von der kirchlichen Einteilung des Innviertels, Rieder Heimatkunde, 
II. Heft (1924), S. 11—34. Dazu F. Berger, Zur Besiedlungsgeschichte des Ager- und 
Mcklagebietes im frühen Mittelalter, Rieder Volkszeitung, 54. Jg. (1934) Nr. 32 ff. 
43 ) Vergl. Pritz, 1. Bd., S. 173 ff., und Cdelbacher, a. a. O.. S. 21 ff. 
44 ) Riezler, a. a. O., S. 473. 
45 ) Pösinger,^ a. a. O., S. 52 f. 
4 °) Zur richtigen Einschätzung dieser zwei Klöster sei angemerkt, daß nach dem Kapi- 
tulare Ludwigs d. Fr. von 817 Mondsee unter die 14 Abteien zählte, die dem König zu 
Geschenken und zum Kriegsdienst verpflichtet waren, während Kremsmünster und 15 an 
dere Abteien nur die Kriegsdienstleistung schuldeten. 
47 ) OöUB., 2. Bd., S. 56 f. 
48 ) Non. Lo'ie., 28. Bd., 2. Teil, pa-»-. 66. 
4Ö ) 853 von Ludwig d. D. bestätigt. Riezler, a. a. O., S. 3-53. 
50 ) Die Geistlichen sollten an Mittwochen und Freitagen «weder Fleisch essen noch Wein 
trinken. Ausnahmen waren Festzeiten (Weihnachten bis Dreikönig, Ostern bis Pfingsten) 
und gewisse Feiertage, Besuch. Krankheit, Reise, Krieg, Aufenthalt im Königspalast. 
Waffentragen und ungewöhnliche Kleidung waren verboten. Frauen durften bei ihnen 
nicht wohnen, auf Uebertretung stand Geißelung und Amtsverlust. Der Zehent sollte ge 
viertelt werden (Bischof, Priester, Kirche, Arme). Der Schutz der Witwen und Waisen 
gegen Uebergriffe der Großen, sowie der Schutz der Blinden stand, soweit als möglich, 
den Bischöfen zu. Bettler sollten nicht geduldet werden, Stadt und Land vielmehr die 
Armen selbst ernähren. Gedächtnisfeiern unbekannter Heiliger und Märtyrer wurden ver 
boten, Giftmischer und Zauberer sollten der Probe des glühenden Eisens unterzogen 
werden. Diese Beschlüsse wurden auf einer Salzburger Synode noch ergänzt. Diese Synode 
schrieb die Errichtung ordentlicher Taufstätten in allen Diözesen vor und verlangte gesun 
gene Litaneien jeden Montag,'Mittwoch und Freitag in der Fasten. Das Volk sollte dabei 
ohne Kleiderschmuck, ohne leichtfertigen Gesang und weltliche Spielereien auftreten und 
das Kyrie eleison nicht so bäurisch wie bisher herunterplärren. Die Schenkung eines 
Kircheneigens an Angehörige und Verwandte wurde verboten. Freie dürfen nur in Gegen 
wart des Bischofs zum Abt oder Mönch geschoren werden. Habende an eine Kirche oder 
an das Kloster, wo sie geschoren wurden, eine Schenkung gemacht, so sollten sie dort nach 
der kanonischen Regel leben. Wollten sie jedoch wieder in' der Heimat wohnen, so waren 
sie wie die andern zum Kriegsdienst verpflichtet. H. Widmann, Geschichte Salzburgs, 
1. Bd., S. 108 f. 
51 ) K. Schiffmann, Die mittelalterlichen Stiftsurbave, 2. Bd., S. 81. 
52 ) Pösinger, a. a. O., S. 70. Einen Teil brachten die Grafen von Wels und Lambach 
an sich. 
53 ) Das Gebiet umfaßte den Traungau, die Riedmark, das Machland und die Graf 
schaft im Donaugau (wohl zwischen Enns und Mbs) als gesichertes Hinterland der Mark 
(Gebiet östlich der Abbs bis zum Wiener Wald). Riezler, a. a. O., S. 561. 
54 ) OöUB., 2. Bd., Nr. 45 und 46. 
55 ) Ebenda, Nr. 48 und 49. 
s°) Riezler, a. a. O., S. 594 ff. 
57 ) Die erste Bulle stellt Symmachus (498—514), die zweite Eugen II. (824—827), die 
dritte und vierte Leo VII. (936—939), die fünfte Agapet II. (946—955) aus. Diese fünf 
Stücke, ein Schreiben Piligrims an den Papst und ein angebliches Schreiben Benedikts VII. 
im OöUB., 2. Bd., S. 699—718. Die Literatur über die Lorcher Fälschungen bei Riezler, 
a. a. O., S. -591. 
58 ) Eine Bulle Benedikts VII. an Erzbischof Friedrich von Salzburg ist vermutlich eine 
Fälschung der Salzburger Seite. Der Gedankengang dieses Diploms nimmt ganz deutlich 
auf die Pafsauer Ansprüche Bezug. 
59 ) M. Heuwieser, Die Traditionen des Hochstiftes Passau, S. 81 ff. 
60) Die sehr gute Pfarrgeschichte von I. Hagleitner, Die Altpfarre Schönhering (1933), 
kann als Vorbild für ähnliche verdienstvolle Arbeiten dienen. Sehr gute Ortsgeschichten 
sind die Heimatbücher von Gaspoltshofen (1927) und Zell bei Zellhof (193-0). 
6 f) I. Lamprecht vermutet das später wiederholt genannte Waizenkirchen dahinter. 
Matrikel des Landes ob der Enns, S. 34.
	        
Waiting...

Nutzerhinweis

Sehr geehrte Benutzerin, sehr geehrter Benutzer,

aufgrund der aktuellen Entwicklungen in der Webtechnologie, die im Goobi viewer verwendet wird, unterstützt die Software den von Ihnen verwendeten Browser nicht mehr.

Bitte benutzen Sie einen der folgenden Browser, um diese Seite korrekt darstellen zu können.

Vielen Dank für Ihr Verständnis.