,0 ) L. Edlbacher, Die Entwicklung des Besitzstandes .der bischöflichen Kirche von
Passau in Oesterreich ob und unter der Enns vom 6. bis zum 11. Jahrhundert, S. 12 ff.
") Einiges bei F. Künstle, Die deutsche Pfarrei und ihr Recht, S. 4 ff., und bei W. Ze-
dinek, Die rechtliche Stellung der klösterlichen Kirchen, S. Ä ff.
*2) Ueber die alten Römerstraßen als Grundlagen des Ganges der Christianisierung
vergl. A. Huber, Geschichte der Einführung und Verbreitung des Christentums in Südost
deutschland, 3. Bd., S. 1 ff. Die Patrozinien und Grundschenkungen an Klöster verwertet
I. Sigl, Die Einführung des Christentums im oberen Mühlviertel, Beiträge zur Landes
und Volkskunde des Mühlviertels, 15. Bd.. S. 61 ff. Dazu auch I. Fischer, Das Vor
dringen des Christentums im Mühlviertel, ebenda, 2. Bd., S. 79 ff. Ueber das Innviertel
handelt F. Berger, Von der kirchlichen Einteilung des Innviertels, Rieder Heimatkunde,
II. Heft (1924), S. 11—34. Dazu F. Berger, Zur Besiedlungsgeschichte des Ager- und
Mcklagebietes im frühen Mittelalter, Rieder Volkszeitung, 54. Jg. (1934) Nr. 32 ff.
43 ) Vergl. Pritz, 1. Bd., S. 173 ff., und Cdelbacher, a. a. O.. S. 21 ff.
44 ) Riezler, a. a. O., S. 473.
45 ) Pösinger,^ a. a. O., S. 52 f.
4 °) Zur richtigen Einschätzung dieser zwei Klöster sei angemerkt, daß nach dem Kapi-
tulare Ludwigs d. Fr. von 817 Mondsee unter die 14 Abteien zählte, die dem König zu
Geschenken und zum Kriegsdienst verpflichtet waren, während Kremsmünster und 15 an
dere Abteien nur die Kriegsdienstleistung schuldeten.
47 ) OöUB., 2. Bd., S. 56 f.
48 ) Non. Lo'ie., 28. Bd., 2. Teil, pa-»-. 66.
4Ö ) 853 von Ludwig d. D. bestätigt. Riezler, a. a. O., S. 3-53.
50 ) Die Geistlichen sollten an Mittwochen und Freitagen «weder Fleisch essen noch Wein
trinken. Ausnahmen waren Festzeiten (Weihnachten bis Dreikönig, Ostern bis Pfingsten)
und gewisse Feiertage, Besuch. Krankheit, Reise, Krieg, Aufenthalt im Königspalast.
Waffentragen und ungewöhnliche Kleidung waren verboten. Frauen durften bei ihnen
nicht wohnen, auf Uebertretung stand Geißelung und Amtsverlust. Der Zehent sollte ge
viertelt werden (Bischof, Priester, Kirche, Arme). Der Schutz der Witwen und Waisen
gegen Uebergriffe der Großen, sowie der Schutz der Blinden stand, soweit als möglich,
den Bischöfen zu. Bettler sollten nicht geduldet werden, Stadt und Land vielmehr die
Armen selbst ernähren. Gedächtnisfeiern unbekannter Heiliger und Märtyrer wurden ver
boten, Giftmischer und Zauberer sollten der Probe des glühenden Eisens unterzogen
werden. Diese Beschlüsse wurden auf einer Salzburger Synode noch ergänzt. Diese Synode
schrieb die Errichtung ordentlicher Taufstätten in allen Diözesen vor und verlangte gesun
gene Litaneien jeden Montag,'Mittwoch und Freitag in der Fasten. Das Volk sollte dabei
ohne Kleiderschmuck, ohne leichtfertigen Gesang und weltliche Spielereien auftreten und
das Kyrie eleison nicht so bäurisch wie bisher herunterplärren. Die Schenkung eines
Kircheneigens an Angehörige und Verwandte wurde verboten. Freie dürfen nur in Gegen
wart des Bischofs zum Abt oder Mönch geschoren werden. Habende an eine Kirche oder
an das Kloster, wo sie geschoren wurden, eine Schenkung gemacht, so sollten sie dort nach
der kanonischen Regel leben. Wollten sie jedoch wieder in' der Heimat wohnen, so waren
sie wie die andern zum Kriegsdienst verpflichtet. H. Widmann, Geschichte Salzburgs,
1. Bd., S. 108 f.
51 ) K. Schiffmann, Die mittelalterlichen Stiftsurbave, 2. Bd., S. 81.
52 ) Pösinger, a. a. O., S. 70. Einen Teil brachten die Grafen von Wels und Lambach
an sich.
53 ) Das Gebiet umfaßte den Traungau, die Riedmark, das Machland und die Graf
schaft im Donaugau (wohl zwischen Enns und Mbs) als gesichertes Hinterland der Mark
(Gebiet östlich der Abbs bis zum Wiener Wald). Riezler, a. a. O., S. 561.
54 ) OöUB., 2. Bd., Nr. 45 und 46.
55 ) Ebenda, Nr. 48 und 49.
s°) Riezler, a. a. O., S. 594 ff.
57 ) Die erste Bulle stellt Symmachus (498—514), die zweite Eugen II. (824—827), die
dritte und vierte Leo VII. (936—939), die fünfte Agapet II. (946—955) aus. Diese fünf
Stücke, ein Schreiben Piligrims an den Papst und ein angebliches Schreiben Benedikts VII.
im OöUB., 2. Bd., S. 699—718. Die Literatur über die Lorcher Fälschungen bei Riezler,
a. a. O., S. -591.
58 ) Eine Bulle Benedikts VII. an Erzbischof Friedrich von Salzburg ist vermutlich eine
Fälschung der Salzburger Seite. Der Gedankengang dieses Diploms nimmt ganz deutlich
auf die Pafsauer Ansprüche Bezug.
59 ) M. Heuwieser, Die Traditionen des Hochstiftes Passau, S. 81 ff.
60) Die sehr gute Pfarrgeschichte von I. Hagleitner, Die Altpfarre Schönhering (1933),
kann als Vorbild für ähnliche verdienstvolle Arbeiten dienen. Sehr gute Ortsgeschichten
sind die Heimatbücher von Gaspoltshofen (1927) und Zell bei Zellhof (193-0).
6 f) I. Lamprecht vermutet das später wiederholt genannte Waizenkirchen dahinter.
Matrikel des Landes ob der Enns, S. 34.