Volltext: Statuten für die Sparkasse des Marktes Lambach

Statuten 
für die 
Sparkasse des Marktes Lambach. 
Genehmigt mit dem Erlasse des hohen f. k. Staatsministeriums vom 
IS. März 1861, Z. 1207. 
8- 1. 
Berns der Sparkasse. 
Da es die Bestimmung der Sparkassen überhaupt ist, den 
minder bemittelten Volköclassen Gelegenheit zur sicheren Ausbewah- 
rung, Verzinsung und allmäligen Vermehrung kleiner Ersparnisse 
darzubieten, selbe hiedurch zum Fleiß, zur Wirthschastlichkeit und 
Sparsamkeit zu veraulassen, und diese im Kleinen gesammelten Be- 
träge in größeren Summen gegen Verzinsung und genügende 
Sicherstellung dem Gewerbs- und Ackerbaustande als Darlehen 
wieder zuzuführen, so wird dieß auch die Aufgabe der Sparkasse des 
Marktes Lambach sein. 
8. 2. 
Art der Errichtung. 
Die Errichtung derselben wird von der Markt-Commune un- 
ternommen, und die Haftung für die Sicherheit der Einlagen und 
ihrer statutenmäßigen Verzinsung im Allgemeinen von derselben 
geleistet. 
Außer dieser Gesammthastuug wird noch von den Gründern 
eine Cautions-Einlage von 12.000 fl. öst. W. erlegt, bis es durch
	        
Waiting...

Nutzerhinweis

Sehr geehrte Benutzerin, sehr geehrter Benutzer,

aufgrund der aktuellen Entwicklungen in der Webtechnologie, die im Goobi viewer verwendet wird, unterstützt die Software den von Ihnen verwendeten Browser nicht mehr.

Bitte benutzen Sie einen der folgenden Browser, um diese Seite korrekt darstellen zu können.

Vielen Dank für Ihr Verständnis.