Volltext: Statuten für die Sparkasse des Marktes Lambach

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8> 24. 
Sicherheit der Aufbewahrung des Sparkasse-Vermögens. 
Sämmtliche Gelder, Staatspapiere und alle Geld-Urku»den 
sind mit den für öffentliche Kassen vorgeschriebenen Sicherheits- 
Maßregeln gehörig zu verwahren, insbesondere aber das bare Geld 
und die Staatspapiere unter der Controlsperre eines Direetionsmit- 
gliedes zu halten, und dem Kassebeamten jedesmal nur die zum 
currenten Bedarf erforderliche Barschaft anzuvertrauen. 
8. 35. 
Festsetzung der Zeit zur Uebernahme von Sparkasse - Einlagen 
nnd der Geschäftsführung nberhanpt. 
Die Direktion wird die Tage festsetzen und kundmachen, an 
welchen Einlagen angenommen und znrnckbezahlt werden, sowie auch 
die Zeit bestimmen, während welcher die Parteien bei der Anstalt 
ihre Geschäfte abmachen können. 
8. 26. 
Rechnungslegung. 
Die Anstalt hat ihre Rechnung mit Ende Juni jeden Jahreö 
halbjährig, mit Ende December jeden Jahres aber ganzjährig zu 
schließen. Die Verwaltungs - Präliminarien und der ganzjährige 
Abschluß sind der competenten Landesbehörde vorzulegen; letzterer ist 
öffentlich bekannt zu machen. 
Derselbe hat wesentlich zu enthalten: 
a) das Total-Vermögen der Anstalt mit dem Nachweise seiner 
eingetretenen Verwendung; 
b) die Gesammtzahl der Einleger und deren Guthaben an Eapi- 
tal und Interessen; 
o) die bestrittenen Regie-Auslagen; > 
d) das eigentliche Vermögen oder den Reservefond der Anstalt, 
und endlich 
e) die Vergleichung aller dieser Daten mit dem Ergebnisse des 
vorausgegangenen Jahres.
	        
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