Volltext: Statuten und Dienst-Ordnung der freiwilligen Feuerwehr Lambach, Oberösterr.

Ist eine Abteilung in zwei oder mehrere Rotten 
geteilt, dann wählt jede Rotte aus sich einen Rotten- 
führer und Nottenführer-Stellvertreter. 
Der Adjutant wird vom Hauptmann ernannt 
und versieht den Schriftführerdienst. Jedoch kann 
auch zur Besorgung der Schreibgeschäste jede Charge 
mit Ausnahme des Hauptmannes und dessen Stell- 
Vertreters aus Befehl des Hauptmannes herange- 
zogen werden. 
Der Komniando-Hornist und dessen Stellvertreter 
wird vou den Hornisten gewählt und bedürfen beide 
Chargen der Anerkennung des Hauptmannes. 
Der Kommando Hornist steht iin Range eines 
Rottenführers, dessen Stellvertreter im Range eines 
Rottenführers-Stellvertreters. Der Zeugwart hat den 
Rang eines Rottenführers. 
Sämtliche Wahlen erfolgen mit absoluter Slim- 
menmehrheit auf die Dauer eines Jahres. Treten im 
Lause des Jahres unter den Feuerwehr-Chargen Ver- 
änderuugeu ein oder nnrd eine Stelle vakant, so hat 
die betreffende Abteilung sogleich eine Ergänznngs- 
wähl vorzunehmen. 
8 5. 
Pflichten und Rechte der Mitglieder. 
Allgemeine Pflichten des Feuerwehrmannes sind: 
1. Unbedingter Gehorsam gegen die Dienstbe- 
fehle seiner Vorgesetzten. 
2.Die äußere Achtung im Dienste gegen jeden 
Oberen, welcher Abteilung er auch angehören mag. 
3. Verträglichkeit mit den übrigen Mitgliedern. 
4. Ueberhaupt ein Benehmen wie es eines 
Mannes würdig ist sowohl im Feuerwehrdienst als 
auch außer demselben. 
5. Sich die nötige Ausbildung zum Löschdienste 
durch eifrige Teilnahme an den für die betreffende 
Abteilung abgehaltenen Uebnngen zu verschaffen.
	        
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