Volltext: Lehrplan für eine Communal-Handelsschule in Wels

l. Religionslehre. 
Der Lehrstoff für diesen in der Vorbereitungseiasse ge¬ 
lehrten Gegenstand wird in gleicher Weise v/ie an der Volks¬ 
schule gemäss § 5 des Reichs-Volksschulgesetzes von den be- 
tröffenden Kirchenbehörden festgestellt. 
2. Unterrichtssprache. 
Lehrziel: Klares Verständnis der Mittheilungen Anderer 
in der Muttersprache; Fähigkeit, sich mündlich und schriftlich 
richtig auszudrücken; Fertigkeit im ausdrucksvollen Lesen und 
in der Wiedergabe des Gelesenen; Bekanntschaft mit den wich¬ 
tigsten literarischen Erscheinungen des Volkes, in dessen Sprache 
der Unterricht ertheilt wird. 
Vorbereitungsclasse (4 Stunden). 
Geläufiges und sinnrichtiges Lesen, Wort- und Sach-Er- 
klärung; mündliche Wiedergabe des Gelesenen; orthographische 
Übungen mit Beachtung ähnlich lautender Wörter. Der er¬ 
weiterte einfache Satz; Unterscheidung des einfachen vom mehr¬ 
fachen Satze; sämmtliche Redetheile; Übungen in der Wortbil¬ 
dung; schriftliche Wiedergabe gehörter Erzählungen und kurzer 
Beschreibungen; Abfassung einfacher Privatbriefe auf Grund von 
Dispositionen. (Einleitung, Ausführung, Schluss.) Memorieren 
passender Lesestücke. (Alle 8 Tage eine Hausaufgabe, alle 
14 Tage eine Schulaufgabe.) 
I. Classe (4 Stunden). 
Wiederholung der Formenlehre. Die Analyse der Satz¬ 
glieder des einfachen Satzes. Interpunctionslehre und Recht¬ 
schreibung; die gebräuchlichsten Fremdwörter im Geschäftsver¬ 
kehre. Der zusammengesetzte und zusammengezogene Satz; Satz- 
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