Volltext: Dienstrechtliche Bestimmungen betreffend das Kuranstalten-Personal Bad Ischl

18 
Die Lohnsätze der ständigen, mindestens 
durch neun Monate beschäftigten Bediensteten 
erhöhen sich von zwei zu zwei Jahren um je 
1 %. Für die Erlangung eines höheren Lohnes 
wird die bei der Wirerstiftung zurückgelegte 
Dienstzeit teilweise angerechnet, und zwar wird 
für die ersten zehn Jahre eine Erhöhung, für 
je weitere fünf Jahre eine Erhöhung gewährt. 
Die Anrechnung darf sich über einen Zeitraum 
von mehr als 25 Jahren nicht erstrecken, es 
können daher im Höchstfälle nur vier Vor¬ 
rückungen in Betracht kommen. 
Die Auszahlung der Löhne wird am 
Samstag oder falls an diesem Tage ein Feier¬ 
tag ist, dem vorausgehenden Tage nach Arbeits¬ 
schluß mittels Lohnkuvert bei Angabe des 
Lohnes und der Mehrleistungen sowie der gesetz¬ 
lichen zulässigen Abzüge vorgenommen. 
V. 
Ueberstunden. 
Nach den gesetzlichen Bestimmungen werden 
Ueberstunden der im Wochenlohn stehenden 
Bediensteten mit 25Aigem, Sonn- und Feier¬ 
tage mit 50Aigem Aufschlag bezahlt. 
Für das Badepersonal werden bei Leistung 
Pro Woche normal 60 Stunden in Anrechnung 
gebracht. 
Weitere geleistete Ueberstunden erscheinen 
durch die von der Direktion taxierten Trink¬ 
gelder, pro Bad 20 Groschen, bezahlt. 
Mit Rücksicht auf die dermalige finanzielle 
Lage der Kuranstalten bleibt bis auf weiteres 
die bisherige Ueberstundenentlohnung aufrecht;
	        
Waiting...

Nutzerhinweis

Sehr geehrte Benutzerin, sehr geehrter Benutzer,

aufgrund der aktuellen Entwicklungen in der Webtechnologie, die im Goobi viewer verwendet wird, unterstützt die Software den von Ihnen verwendeten Browser nicht mehr.

Bitte benutzen Sie einen der folgenden Browser, um diese Seite korrekt darstellen zu können.

Vielen Dank für Ihr Verständnis.