Volltext: Dienstrechtliche Bestimmungen betreffend die Landes-Tuberkulosenheilanstalt Buchberg-Traunkirchen

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Wirtschaftsertrag in Empfang, dagegen im Verpflegsjournale 
ganz in der Weise wie Zahlungen für von auswärts an¬ 
gekaufte Viktnalien usw. in Ausgabe erscheint. 
Die Nachweisung über die aus den Anstaltsgründen 
gezogenen Lebensmittel ist den Monatsjournalen als Beleg 
beizuschließen. 
Für die aus den Anstaltsgründen gewonnenen Produkte, 
welche nicht auf Verpflegung verwendet werden, kommt der 
erzielte Erlös im Verwaltungsjournal als Wirtschaftsertrag 
in Empfang zu stellen.. 
8 21. 
Die Rechnungen über die im Handeinkaufe für die 
Anstaltsküche besorgten Gegenstände sind vom Verwalter zu 
überprüfen und auszuzahlen. Die von der Küchenoberin be¬ 
stätigten Rechnungen haben als Beleg des Verpflegsjournales 
zu dienen. 
8 22. 
Die Einnahmen für die aus der Küche gegen Bezahlung 
abgegebenen Artikel sind in einer eigenen Vormerkung ein¬ 
zutragen und am Ende der Woche summarisch an den Verwalter 
abzuführen, nm ins Verpflegsjournal eingetragen zu werden. 
Die Abgabe aus der Küche an Hausgenossen findet ohne 
Bons bloß gegen Erlag der tarifmäßigen Gebühr statt. 
D. Rechnungswesen. 
a) Formularien und Rechnungsbehelse für den Anstaltsbetrieb. 
8 23. 
Der Verwalter hat über sämtliche Betriebsmaterialien 
das Materialjournal (Formulare 1) zu führen und nach 
Ablauf jeden Monates die einzelnen Posten in das Materialien- 
buch (Formulare 2) einzutragen. Die Endsummen hieraus 
sind allmonatlich in die Matcrialrechnung (Formulare 3) ein¬ 
zusetzen, welche halbjährig abzuschließen und mit allen Belegen 
der Landesbuchhaltung vorzulegen ist.
	        
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