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Wirtschaftsertrag in Empfang, dagegen im Verpflegsjournale
ganz in der Weise wie Zahlungen für von auswärts an¬
gekaufte Viktnalien usw. in Ausgabe erscheint.
Die Nachweisung über die aus den Anstaltsgründen
gezogenen Lebensmittel ist den Monatsjournalen als Beleg
beizuschließen.
Für die aus den Anstaltsgründen gewonnenen Produkte,
welche nicht auf Verpflegung verwendet werden, kommt der
erzielte Erlös im Verwaltungsjournal als Wirtschaftsertrag
in Empfang zu stellen..
8 21.
Die Rechnungen über die im Handeinkaufe für die
Anstaltsküche besorgten Gegenstände sind vom Verwalter zu
überprüfen und auszuzahlen. Die von der Küchenoberin be¬
stätigten Rechnungen haben als Beleg des Verpflegsjournales
zu dienen.
8 22.
Die Einnahmen für die aus der Küche gegen Bezahlung
abgegebenen Artikel sind in einer eigenen Vormerkung ein¬
zutragen und am Ende der Woche summarisch an den Verwalter
abzuführen, nm ins Verpflegsjournal eingetragen zu werden.
Die Abgabe aus der Küche an Hausgenossen findet ohne
Bons bloß gegen Erlag der tarifmäßigen Gebühr statt.
D. Rechnungswesen.
a) Formularien und Rechnungsbehelse für den Anstaltsbetrieb.
8 23.
Der Verwalter hat über sämtliche Betriebsmaterialien
das Materialjournal (Formulare 1) zu führen und nach
Ablauf jeden Monates die einzelnen Posten in das Materialien-
buch (Formulare 2) einzutragen. Die Endsummen hieraus
sind allmonatlich in die Matcrialrechnung (Formulare 3) ein¬
zusetzen, welche halbjährig abzuschließen und mit allen Belegen
der Landesbuchhaltung vorzulegen ist.