Volltext: Statut der Krankenkasse "Volksschutz" für Oberösterreich in Linz

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zeichnete Anzahl. Die Namen der Mitglieder des Kuratoriums 
sind öffentlich bekanntzugeben und der Behörde anzuzeigen. 
3. Das vorhandene Vermögen fällt dem Kaufe der 
Barmherzigkeit für unheilbare Kranke mit der Bestimmung zu, 
daß als Nutznießer hievon in erster Linie ehemalige Kasten- 
mitglieder und deren Angehörige zu berücksichtigen sind. 
8 59. 
Inkrafttreten der Änderungen. 
Das gegenwärtige Statut tritt, soweit nicht einzelne 
Bestimmungen kraft Gesetzes schon früher wirksam geworden 
sind, mit dem Tage der behördlichen Genehmigung m Kraft.
	        
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