35
3
gen in Anwendung kommen (die einmal gewählte Form
ncht konsequent beibehalten!), jedoch ist, wenn die Passi-
»zu- vität öfter vorkommt, die gesonderte Verrechnung vor
der zuziehen, da sich sonst zu oft ein negativer Kassarest
lter, ergeben würde. Es sind daher Abhebungen und
xin- Rücklagen zu verrechnen. In der Jahresrechnung
ieß- sind diese, soweit sie sich gegenseitig aufheben, als
nkt, Durchläufer zu behandeln, der sich nicht aufhebende
)en- Rest jedoch als Darlehenaufnahme oder Spareinlage,
un- je nachdem die Abhebungen oder die Einlagen die
fest- größere Summe sind. Werden die Zinsen bar bezahlt
tgs- oder abgehoben, so sind sie sofort zu verrechnen;
gar werden sie zugeschrieben, so ist zu unterscheiden: Sind
ider es Aktivzinsen, so kommen sie als Zinsen in Empfang
das und als Einlage in Ausgabe. Sind es Passivzinsen,
mit so kommen sie als Zinsenzahlung in Ausgabe und
ren- als Abhebung (Darlehensaufnahme) in Empfang.
t>m Der schließliche Kontostand kommt in die Vermögens
lage standaufstellung.
sich Es kann immerhin auch die andere Form gewählt
'den werden (Verrechnung als Bargeld). In diesem Falle
Zn- sind Einlagen und Abhebungen nicht zu verrechnen,
zeld wohl aber unter allen Umständen die Aktiv- oder
des Passivzinsen sowie die Spesen. Ist der Stand bei
stich der Sparkasse aktiv, so ist der Bargeldbestand gleich
dem Kassareste, vermindert um den Einlagenstand,
wen das heißt dieser und das Bargeld bilden den Kassa-
enn rest. Bei passivem Stand mutz der Bargeldbestand
tute gleich sein dem Kassareste, vermehrt um den Schulden
den stand, bzw. der Kassarest ist gleich dem Bargeld, ver-
rten mindert um den Schuldenstand.