Volltext: Merkblätter für die Buch- und Kassenführer der Gemeinden

Verrechnung. 
Vor 
schreibung. 
Numerie 
rung. 
Betrags 
kolonnen. 
Ein 
tragungen. 
Monats- 
abfchlutz. 
Gegenüber 
stellung der 
Summen. 
— 26 — 
Merkblatt VH. 
Verrechnung von Gemeindeumlagen. 
1. Die Verrechnung hat mit größter Sorgfalt 
zu erfolgen. 
2. Die Vorschreibung der einzelnen Umlags 
beträge ist sofort nach Erhalt des Katasters in diesem 
auszuarbeiten und die Summe zu bilden. 
3. Der Kataster ist fortlaufend zu numerieren. 
4. Die Betragskolonnen sind so anzuordnen, 
daß zuerst die Steuer ersichtlich ist, dann die Gesamt- 
umlage, hievon ab die Beträge für Hand- und Zug 
dienste, eventuell Einlage, sonach die hierauf sich er 
gebende Nettoumlage, die Rückstände und dann die 
Summe. 
5. Jede geleistete Umlageneinzahlung ist mit 
dem gezahlten Betrage im Kataster in die Ab 
stattungskolonne einzutragen und gleichzeitig in die 
Umlagenzahlungsliste unter gegenseitiger Berufung 
auf die Nummer. Der gleiche Vorgang ist einzu 
halten, wenn die Vorschreibung der Umlage auf 
Kontoblättern erfolgt. Die Umlageneinzahlungsliste 
ist in der vorgesehenen Spalte von den Steuer 
trägern unterfertigen zu lassen. 
6. Die Zahlungsliste ist monatlich zu summieren 
und die Monatssumme in das Kassabuch einzutragen. 
7. Wenn alle Umlagen eingezahlt sind, mutz die 
Summe der Abstattung und die Summe der verblie 
benen Rückstände gleich sein der Summe der Vor 
schreibung.
	        
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