Verrechnung.
Vor
schreibung.
Numerie
rung.
Betrags
kolonnen.
Ein
tragungen.
Monats-
abfchlutz.
Gegenüber
stellung der
Summen.
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Merkblatt VH.
Verrechnung von Gemeindeumlagen.
1. Die Verrechnung hat mit größter Sorgfalt
zu erfolgen.
2. Die Vorschreibung der einzelnen Umlags
beträge ist sofort nach Erhalt des Katasters in diesem
auszuarbeiten und die Summe zu bilden.
3. Der Kataster ist fortlaufend zu numerieren.
4. Die Betragskolonnen sind so anzuordnen,
daß zuerst die Steuer ersichtlich ist, dann die Gesamt-
umlage, hievon ab die Beträge für Hand- und Zug
dienste, eventuell Einlage, sonach die hierauf sich er
gebende Nettoumlage, die Rückstände und dann die
Summe.
5. Jede geleistete Umlageneinzahlung ist mit
dem gezahlten Betrage im Kataster in die Ab
stattungskolonne einzutragen und gleichzeitig in die
Umlagenzahlungsliste unter gegenseitiger Berufung
auf die Nummer. Der gleiche Vorgang ist einzu
halten, wenn die Vorschreibung der Umlage auf
Kontoblättern erfolgt. Die Umlageneinzahlungsliste
ist in der vorgesehenen Spalte von den Steuer
trägern unterfertigen zu lassen.
6. Die Zahlungsliste ist monatlich zu summieren
und die Monatssumme in das Kassabuch einzutragen.
7. Wenn alle Umlagen eingezahlt sind, mutz die
Summe der Abstattung und die Summe der verblie
benen Rückstände gleich sein der Summe der Vor
schreibung.