Volltext: Ihro Durchleucht Prinzens Eugeny von Savoyen oberösterreichische Landmannschafft

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?. 8. ich habe bey so beschaffenen Vmbständen Jhro EM 
H. Grafen v. Hochenfeld von der ans selbte gerechten Sub 
stitution weither gahr nichts gemelt, sondern dieselbte allein 
in gedanckhen von der Ersten bestöhlnng beruhen gelassen 
vnd vast nicht thunlich befunden, ohne expressen Befelch etwas 
davon zu sagen. 
Wienn, den 15. Jener 718. 
Dieser ausführlichen Relation ließ Schrnidtpaur am 
19. Jänner einen zweiten Bericht folgen, „daß obzwar 
Se. EM H. Grl. Comissarius Gr. v. Thierheimb am jüngst 
verschinenen Sontag noch nicht accessibel waren, Se. EM 
H. Graf v. Hohenfeld iedoch von der Bemühung nicht aus 
gesetzet, biß dffelbe am Montag darauf bey Hochgedachter 
EM das in Selbte gestöhlte Verthrauen auch Eröffnet vnd 
dagegen die würckhliche Zuesag vnter Vetheurung grosser 
obligation vor dise Verthrauens Ehr erhalten haben." 
Während nun in Wien die Dinge soweit gediehen 
waren, hatte der Kanzleidirektor Johann Jakob Müderer 
in Linz am 17. Jänner sämtliche Schriftstücke in dieser 
Angelegenheit fertig gestellt und berichtete hierüber dem 
Grafen Sprinzenstein. Müderer hatte aber auch mittler 
weile aus dem Wiener Diario ersehen, daß Schrnidtpaur 
(aus Versehen) in demselben ais Landschafts-Sekretär 
eingetragen war, welches Amt nur er, Müderer, bekleidete 
und witterte auch dahinter ein absichliches Hervortreten 
Schmidtpaurs. Dies zu redressieren schreibt Müderer 
in obigem Bericht an Sprinzenstein: „Was dem Diario 
zu inserirn, liget hiebei, So Euer Hochgrfl. Gnaden dem 
Herrn Schmidpaur einzuschlüssen geruhen werden, wobei 
ihm zu advertirn gehors. bitte, das er (sich) nirgend weder 
bei Jhro Durchleucht, noch bei Herrn v. Campmiller 
sehen lasse, vnd von nichts praeveliere, mithin, denjenigen 
das meritum nicht entziehe, welche in diser Sache be 
mühet gewesen, wo er hingegen nichts als eine ihme gar 
gelegen ausgefahlne Reiß gethann. Wie er dan bei dem 
Thor, Seiner Geheimhaltungs Instruction zuwider, sich 
vor den Landschaftssecretarium (So schon eine besondere 
Absicht aus sich zu folgen scheint) nicht hette außgeben 
sollen. Dahero er alsogleich, Sobald durch beede Mini- 
stros die Commissionsschreiben Jhro Durchleucht abgelegt, 
ohne sich weitherer Orthen, als allein bei Jhro Excellencia 
v. Hochenfeld anzumelden, von Wien Wider abraffe, vor- 
hero aber das die Vehlag, ohne Aenderung (Es sehe dan 
das Jhro EM H. Gf. v. Starhemberg, oder Jhro EM 
von Hochenfeld Etwas beizusetzen oder auszulassen fünden 
möchten) dem Diario inseriert werde, veranstalten solle."
	        
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