Volltext: Ein Jubiläums- und Weihedank der Barmherzigen Brüder in Linz

Sichenhaus mit ihren Unfang, dann die in der nebenliegenden 
Specification A. enthaltene Lazaret Capitalien denen wirklicher Ge¬ 
nus von 1ten July anfanget und das in der Consignation B begriffene 
Bettgewand in Ewige Weltzeiten als ein wahres und unwiderruf¬ 
liches Eigenthum mit allen erforderlichen rechtlichen Solemnitaeten 
wie nicht weniger: 
Zweytens: Wir ersagten Fratribus Misericordiae die Befug- 
niß einräumen in der Stadt allhier alle viertel Jahr, auf dem Land 
aber nur einmahl im Jahr, und zwar auf eben jene Art zu sammeln, 
wie es bei andern Mendicanten Klöstern üblich ist, dagegen das 
Wiener Convent dieses Ordens sich aber fürohin aller Sammlung in 
diesem Land enthalten solle, weiters: 
Drittens: Im Fall die Fratres Misericordiae zur Erweiterung 
des Kranken oder Reconvalescenten-Haus, oder auch sonsten zur 
Bequemlichkeit des Convents einen mehreren Grund bedürften, man 
Ihnen auch solchen gegen billigere Vergütung vorzüglich zukom¬ 
men lassen wird. Wogegen aber: 
Viertens: Sich bemeldeter Orden in Ansehung dieser vor¬ 
angesetzten Ihnen einräumenden Fundorum auf das Verbündlichste 
sich anheischig machet, gleich nach wirklicher Uibergabe des 
Sichenhauses und deren dazu bestimmten Capitalien von der hie¬ 
sigen Bürgerschaft Kranke Institutsmäßig zu unterhalten, als auch 
oft von diesen zehn Betten eine Stelle leer wird, solche gleich 
mit einen anderen Kranken anwiederum zu ersetzen, anbey auch 
zur Behuf des Publici noch mehrere Kranke soweit sich immer ihre 
Mittel, und das zuflüßende Almosen erstreket, in die Versorgung zu 
nehmen, wobey sich auch 
F ü n f t e n s : Oefters ernannte Fratres ausdrücklich verbinden, 
daß Sie die bürgerlichen Chirurges zu Linz auf keinerley Weise be¬ 
einträchtigen, sondern nach ihrer Ordens-Verfassung blos denen 
Armen und mittelloßen Menschen zu Hülfe kommen, auch insolang 
bis sie eine bürgerliche Apotheke käuflich an sich bringen, sich 
alles Verkaufes deren Medicamenten gänzlich enthalten werden und 
Sechstens: Die bey der Stadt hier anliegende Capitalien 
noch fernershin unaufkündlich liegen lassen. 
Alles getreulich und ohne Gefährde, dessen zur mehreren Be¬ 
kräftigung sind drey gleichlautende Exemplaria errichtet, deren 
eines bei dieser landesfürstlichen Repraesentation und Kammer- 
Registratur aufbehalten, das zweyte denen Fratribus Misericordiae 
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