Volltext: Ein Jubiläums- und Weihedank der Barmherzigen Brüder in Linz

175 Jahre. 
Aus der Konvents-Chronik. 
Johannes von Gott gründete 1530 den Orden der Barmherzigen 
Brüder. Nach 30 Dahren waren es 400 Brüder, nach 130 Jahren ihrer 
1300. Als 1605 Fürst Karl I. von Liechtenstein vom Feldsberger Schloß 
in Rom den Orden kennen lernte, faßte er den Entschluß, ihn nach 
Feldsberg zu bringen. Von Feldsberg kamen 1615 durch Geheiß Kai¬ 
ser Ferdinand II. Brüder nach Wien. 
In L i n z bestand zur Zeit der Kaiserin Maria Theresia ein Lazarett, in 
dem aber die Kranken keine geordnete Pflege hatten, und ein Heim 
für Sieche oder Aussätzige im sogenannten Neuhäusl oder Straßfelden 
auf der Landstraße. Für weibliche Kranke war im Dahre 1746 das Spi¬ 
tal der Elisabethinen gegründet worden. Die Bewohner der Landes¬ 
hauptstadt hegten nun den Wunsch, auch ein Spital mit geordneter 
Krankenpflege für Männer zu erhalten. Uber Ansuchen und beson¬ 
dere Verwendung der Stadtrepräsentanz wurde am 3. April 1756 — 
vor 175 Dahren — beschlossen, die Barmherzigen Brüder zur 
Pflege und Heilung armer männlicher Kranker nach Linz zu berufen. 
Als Spitalsgebäude diente das auf der Landstraße im sogenannten 
„Neuhäusl" gelegene Siechenhaus, die nachmalige Trainkaserne, 
das mit allen dazugehörigen Mitteln und Stiftungs-Kapitalien im 
Betrage von 20.892 Gulden den Barmherzigen Brüdern übergeben 
wurde als unwiderrufliches Eigentum zur Errichtung eines Konvents 
und eines Spitals. Der Orden bewahrt unter seinen Schriften das 
„Uibergabs-Instrument" auf, welches folgendermaßen lautet: 
„Uibergabs-Instrument 
Welches auf die von Ihro Kaiserl. königl. Majestaet unserer aller- 
gnedigsten Frau unterm 9ten November des jüngstverflossenen 
1756. Jahres nach Vernehmung allerseits interessierten ergangenen 
allerhöchsten Verordnung zwischen der hierländigen hochlöblichen 
k. k. Representation und Kammer Linz, dann den wohlehrwürdigen 
F. Provincialem Leonem Kurtz und den gesamten Orden deren 
Fratrum Misericordiae (Barmherzigen Brüder) zweiten Theils ist er¬ 
richtet und untern nachfolgenden Bedingnißen auf das feierlichste 
beschlossen worden und zwar: 
Erstens: Uibergeben wir von landesfürstlichen Obrigkeits¬ 
wegen denen gleich besagten Fratribus Misericordiae das hiesige 
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