Volltext: Führer durch die Ausstellung des 23. Deutschen Geographentages in Magdeburg 1929

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Raum 11. Die Landeskulturbehörde 
ist neben sonstigen Verwaltungsaufgaben vor Allem mit der Umfor 
mung, Verteilung und Verbesserung des Kulturbodens befaßt. 
Die Umformung des Kulturbodens geschieht durch die 
Umlegungen (früher Separationen genannt). 
Durch die Umlegung wird der zerstreute Besitz der einzelnen 
Grundeigentümer in einem gesetzlich geordneten Verfahren so zusammen 
gelegt, wie es Lage, Güte und Bodenbeschaffenheit der einzelnen 
Grundstücke gestatten. 
Das ausgestellte Material zeigt Feldmarken vor der Umlegung 
und nach einer solchen. Vor der Umlegung liegen die Parzellen 
der einzelnen Besitzer im Gemenge durcheinander, während nach der 
Umlegung der früher zerstreute Besitz der einzelnen Besitzer in wenige 
größere Pläne zusammengelegt ist. 
Gelegentlich einer Umlegung werden im übrigen die rechtlichen 
und wirtschaftlichen Verhältnisse neu geordnet, die Wasserführung 
geregelt und brauchbare Wege geschaffen. 
Die Separationen sind in Mitteldeutschland vorwiegend in der 
Zeit von 1830—1860 durchgeführt. In der Zeit bis heute ist durch 
Verkäufe und Erbteilungen der Besitz in vielen Gemarkungen wiederum 
so zersplittert worden, daß die Umlegung der früher separierten 
Feldmarken jetzt wiederum notwendig ist und die Landeskulturbehörde 
vielfach beschäftigt. 
Die ausgestellte Karte der Provinz Sachsen zeigt diejenigen Ge 
markungen, welche bereits umgelegt worden und diejenigen, welche 
noch umlegungsbedürftig sind. Flierbei sind diejenigen Gemarkungen 
nicht berücksichtigt, die vor längeren Jahren bereits separiert, aber 
nunmehr wieder umlegungsbedürftig geworden sind. 
Die Karten von Sandauer, Holz, Galm, Behrungen und Hirschfeld 
stellen Gemarkungen vor und nach erfolgter Umlegung dar. 
Die Verteilung des Kulturbodens wird unterstützt durch 
das Siedlungsverfahren. Auch dies vollzieht sich in einem gesetzlich 
geordneten Verfahren im Wege der Rentengutsgründung oder im 
einfachen Siedlungsverfahren. Bei der Rentengutsgründung wird 
durch die Landeskulturbehörde dem Siedler der Landesrentenbank 
kredit vermittelt. Der Siedler zahlt seine Schuld an die Landes 
rentenbank in Form einer Rente zurück.
	        
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