Volltext: Satzungen des Turnvereines Lambach

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VII. 
Rechte und Pflichten der Mitglieder. 
Ausübende Mitglieder haben das Recht, an den 
Turnübungen wie an allen Veranstaltungen des Vereines 
teilzunehmen. Drei Monate nach der Ausnahme ist das 
Mitglied berechtigt, an den Hauptversammlungen teil- 
zunehmen und das Stimm- und Wahlrecht auszuüben. 
Jedes ausübende Mitglied zahlt einen von der 
Hauptversammlung festzusetzenden Betrag und hat die 
Verpflichtung, die Vereinszwecke nach Kräften zu fördern. 
Unterstützende Mitglieder haben kein Stimm- und 
Wahlrecht, können sich an den turnerischen Übungen 
nicht tätig beteiligen, haben aber im übrigen gleiche 
Rechte und Pflichten wie die ausübenden Mitglieder. 
Teilnehmer zahlen einen vom Turnrate sestzn- 
setzenden Monatsbeitrag und haben nur das Recht zur 
Teilnahme an den für sie bestimmten Übungen und 
Veranstaltungen. 
VIII. 
Austritt und Ausschluß. 
Der Austritt erfolgt durch schriftliche Anzeige oder 
Rückstellung der Mitglieds-, beziehungsweise Teilnehmer- 
karte. Bis dahin dauern alle Verbindlichkeiten gegen 
den Verein fort. 
Wer trotz zweimaliger Mahnung seiner Zahlungs¬ 
pflicht nicht nachkommt, kann vom Turnrate aus dem 
Vereine gestrichen werden. Die Ausschließung kann 
durch den Turnrat erfolgen: 
1. Wegen Verlustes der Unbescholtenheit; 
2. wegen unehrenhaften Betragens innerhalb und 
außerhalb des Vereines;
	        
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