Volltext: Beiträge zur Geschichte Gleinks

daß man ihn zum Festmahl abhole; aber durch ein Versehen unter¬ 
blieb das, quare. facta collatione corporali apud eundem Königstorferum 
domimi non sine aliqua indignatione reversus est. Altero die suo nomine 
ad easdem nuptias buum aulicum iudicem ac ludirectorem misit, timens, 
ne rursus oblivioni traderetur (258).1) Apotheker Königstorf er starb schon 
im folgenden Jahre und wurde am 14. September in der Pfarrkirche 
begraben; ad eius funus ambo Emi. DD. praelati Gtarstensis et Gluni- 
censis, quem unice in vita dilexerant, advocati sunt (281). Am 1. Nov. 
1616 gab der Eisenobmann Georg Adler2) abends ein großes Festmahl, 
zu dem die Äbte von Garsten, Seitenstetten und Gleink sowie der 
Burggraf und Vertreter des Steyrer Rates geladen waren (302). 
Eine sonderbare Hochzeit wird am 6. Nov. 1607 erwähnt. Der 
Physikus der oberösterreichischen Stände heiratete eine Steyrer Rats¬ 
tochter; obwohl beide Protestanten waren, wurden sie im Pfarrhof 
nach katholischem Ritus zusammengegeben. Das Festmahl war im 
Hirschenhause; beide Äbte waren bei der geistlichen und weltlichen 
Feier als Ehrengäste anwesend (160). 
Es erübrigt noch, auch die andern Orte zu erwähnen, die von 
Lindner in Verbindung mit Gleink genannt werden. 
Am 8. Juni 1598 waren die Äbte von Gleink und Seitenstetten:i) 
beim Begräbnis Christoph Murhamers, des um die Katholiken wohlver¬ 
dienten freisingischen Schloßhauptmanns zu Waidhofen a. d. Ybbs (43).4) 
Am 3. Juni 1599, am Sonntag nach Fronleichnam, führte derselbe 
Gleinker Abt Michael II. den Fronleichnamsumgang zu Seitenstetten (52).5) 
habt; nachdem ihm gekündigt und ein Protestant aufgenommen worden Avar, 
baute er unter Beihilfe des Garstner Abtes ein eigenes Haus (202. 204). 
*) Über die ausgedehnten Schmausereien bei Hochzeiten unterrichtet eine 
in Scheibles Schaltjahr I 1846 S. 443 ff. abgedruckte Verordnung des 
Würzburger Fürstbischofs Joh. Philipp von Schönborn (1642—1673) vom 3. Aug. 
1643: Die Mahlzeit belangend, sollen hinfüro die dreitägigen Mahlzeiten, als ein un¬ 
nützer and schädlicher Unlcost, hiemit durchgehend gänzlich verboten und anstatt 
deren nur eine einzige Mahlzeit gehalten und mit dieser die Traktierung der einge¬ 
ladenen Gäste beschlossen iverden. Anderes Tags aber soll niemand als die fremden 
reisenden Gäste und die nächsten Freund, welche den ersten Tag mit Aufwartung und 
in der Speisekammer sind bemühet gewesen, leidentlich und allein nach Notdurft ge¬ 
speiset werden. 
2) Georg Adler, nach Lindner ein überzeugungstreuer Katholik, war 
1607—1620 Eisenobmann; Pritz, Steyr 416. 
3) Christoph Held 1576—1602. 
4) Vgl. Frieß, Der Aufstand der Bauern 220 f. — Über die frei¬ 
singischen Besitzungen vgl. Vanesa I 215. 
5) Die Konföderation zwischen Gleink und Seitenstetten findet sich UB V 
Nr. 252 vom Jahre 1319 S. 241.
	        
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