Volltext: Kriegs-Kalender für das Jahr.... (1916)

jedes Kilogramm 10 h Zuschlag. Zulässig bis 20 Kilo¬ 
gramm, an Bahnorten meistens bis 50 Kilogramm. 
Pakete (Colis posteaux) sind zulässig mit einem 
Gewichte bis 3 Kilogramm nach Ceylon, Kuba, Neu¬ 
fundland, Paraguay, den Philippinen, Zanzibar und 
den Vereinigten Staaten von Nordamerika; bis zu 5 
Kilogramm nach Belgien, Dänemark, Frankreich, 
Griechenland, Großbritannien und Irland, Italien, 
Luxemburg, den Niederlanden (Holland), Norwegen, 
Portugal,Rumänien,Rußland,Schweden,der Schweiz, 
Serbien, der Türkei, Finnland, Spanien, nach den 
Vereinigten Staaten von Nordamerika usw. und bis 
zu 3 Kilogramm nach Brasilien und Bolivien. 
na« 
Das Gewichtsporto beträgt 1 K nach der 
Schweiz, Serbien und Montenegro, 1 K 25 h nach 
Italien, Luxemburg, Rumänien und der Türkei (k. t 
österreichische Postanstalten daselbst), 11 50 h nach 
Belgien, Dänemark, Frankreich und den Niederlanden 
(Holland), 1 K 75 h nach Finnland direkt, Norwegen, 
Rußland, Bulgarien und der europäischen Türkei, 21 
nach Griechenland, 2 K 25 h nach Spanien, 2 K 50 h 
nach der asiatischen Türkei (ottomanische Postämter), 
1 K 10 h bis 2 L 70 k nach den Vereinigten Staaten 
von Nordamerika. 
Für Ausland-Sendungen sind Zolldeklara¬ 
tion s-Formulare (eines bei drei) notwendig, 
die pro Formular 2 h bezw. pro Exemplar 1 h kosten, 
Für den Paketverkehr nach Ungarn ist eine statisti¬ 
sche Erklärung erforderlich, die pro Exemplar 
1 h kostet. 
Postnachnahme-Formular bezw. Begleit¬ 
adresse hängt mit der Nachnahme-Postanweisung zu¬ 
sammen und kostet 12 h pro Stück. Der nachzuneh¬ 
mende Meistbetrag ist in Oesterreich-Ungarn, Liechten¬ 
stein und Deutschland 1000 K bezw. Mark, nach den 
übrigen Weltpostvereins-Ländern (für Pakete) meist 
nur 400 X bezw. Francs. Im Jnlandsverkehre ist eine 
Provisionsgebühr von 2 h für je 4 L nachzunehmen¬ 
den Wert, mindestens aber 12 h zu zahlen. Das Ge- 
wichrsporto für Pakete und die etwaige Werwersiche- 
rungs-, sowie Nekommandationsgebühr. 
Rekommandationsgebühr wie oben. 
Rückschein (Retour-Rezepisse) wie oben. 
E x p r e ß b e st e l l u n g 60 h, die immer vom 
Absender zu bezahlen ist. Für die Zustellung einer 
Expreß-Paketsendung an den Adressaten wird 1 K 
für je 71/2 Kilometer Entfernung desselben vom letzten 
Postamte und vom Adressaten erhoben, doch werden 
die vom Auftraggeber bereits bezahlten 60 h in Abzug 
gebracht. 
Wert Versicherung wie oben, doch entfällt 
das besondere Gntfernungs-. bzw. Gewichtsporto, das 
also nur für Wertbriefe im Jnlandsverkehre gilt. 
britannien und Irland; 24 h nach Rußland (europä- 
isches und kaukasisches) und Griechenland; 25 h nach 
Spanien; 26 h nach Tunis und Algier; 28 h nach 
Norwegen und der europäischen Türkei; 29 h nach 
Portugal und Gibraltar; 1K 50 h bi§ 2 K15h nach 
den Vereinigten Staaten von Nordamerika. 
Für ein Telegramm mit Rückantwort 
im Jnlande ist mindestens für zehn Worte der letztere 
im voraus und eigens zu bezahlen. 
Telegraphische Postanweisung siebe 
oben. 
Bei einfachen Telegrammen in offener Sprache 
wird jedes Wort bis zur Länge von 15 Buchstaben 
oder fünf Ziffern als Taxwort gerechnet; bei solchen 
Telegrammen in geheimer, bzw. verabredeter Sprache 
gelten schon zehn Buchstaben für ein Taxwort. 
und deren Werte in österreichischer Währung 
dem Kursstände von 1911 entsprechend. 
AmeriSa 
1 Dollar 
K 
4.8* 
Deutschland 
100 Mark . . . 
117.07 
England 
10 Pfund Sterling 
289.60 
^rnrnkreich 
100 Franks 
9540 
Griechenland 
100 Drachmen . 
86.- 
Holland 
100 Gulden 
198.77 
Bndien 
1 Rupie 
1.36 
Italien 
100 Lire 
95.20 
Portugal 
1 MilreiS 
4.20 
Mumämen 
100 Lei 
93.- 
R« strand 
100 Rubel . . . 
250.75 
Schweden 
100 Kronen 
131.20 
Schweiz 
100 Franks 
95,3ö 
Serbien 
100 Dinars 
90.50 
SD anten 
100 Pesetas 
85.- 
Lürkei 
1 Goldlire 
21.60 
Bapan 
1 Yen 
2.40 
Chile 
1 Peso 
1.- 
Für Zollzahlungen ist in Oesterreich seit 1. März 
1906 der Goldkrouen-Zollsatz ohneAufgeld in Verwen¬ 
dung. Goldmark werden zu 117,60 angenommen. 
§rsrnpelgedübrsn Osfterrerch-NnZarn. 
Skala I für Wechsel 
im Bettage v. 
150 K 
K—.10 
Über 2700 bis 3000 K K 2.- 
über 
150 bis 
300 „ 
„ —.20 
ff 3000 „ 6000 „ „ 4.- 
300 w 
600 „ 
„ —.40 
„ 6000 „ 9000 „ „ S.- 
600 „ 
900 „ 
„ -.60 
„ 9000 „ 12000 „ „ 8- 
900 „ 
1200 „ 
„ —.80 
1200 „ 
1500 „ 
» 1- 
und so fort von je 3600 K um 
1500 „ 
1800 „ 
1800 „ 
2100 „ 
* 1.20 
„ 1.40 
2K mehr, wobei ein Restbetrag 
* 
2100 ¥ 
2400 „ 
„ 1.60 
unter 3000 K als voll anzu¬ 
2400 „ 
2700 „ 
* 1.80 
nehmen Ist. 
Skala II für Rechtsurkunden. 
HI. ^elegranirn-Gebübr. 
Eine Worttaxe von Oh, mindestens aber 60h 
für eiw Telegramm in Oesterreech-Ungarn, nach Bos¬ 
nien-Herzegowina, Liechtenstein und Deutschland; lh 
nach Rumänien; 8ä nach Montenegro, der Schwerz, 
und Serbien 14 h; nach Italien und Bulgarien; 16 h 
nach Frankreich, den Niederlanden und Belgien; 18 h 
dt) Dänemark und Luxemburg; 19 h nach Korfu 
über 
40 
Bis 
40 K 
80 „ 
K —,14 
„ -.26 
80 
120 
„ -.38 
120 
200 „ 
., -.64 
200 
400 „ 
„ 1.26 
400 
600 „ 
^ 1.88 
600 
800 „ 
„ 2.60 
800 
1600 „ 
„ 6.- 
1600 
2400 „ 
7.50 
2400 
3200 „ 
„ 10.— 
3200 
4000 „ 
„ 12.50 
über 4000 bis 4800 K K 15 
„ 4800 6400 „ „ 20 
„ 6400 „ 8000 „ „ 25 
M 8000 „ 9600 „ „ 80 
.. 9600 „ 11200 „ „ 35 
über 16000 K ist von je 800 K 
eine Mehrgebühr von K 2.50 
ä« entrichten. 
über Triest; 217» nach Schweden; 23 h na> 
Kaufmännische Rechnungen und Quittungen sind 
bis 20 K (einschließlich stempelfrei, über 20 R bis 
100 K (einschließlich) sind 2 h, über 100 K sind 10 ä 
Srewpelgebühr. 
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im Juli, 1 
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März, 24 
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1. Sept. 
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Sept., 25 
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