Volltext: Schützenobrist Johann Georg Meindl, der 'Student' aus Altheim, und der bairische Bauernaufstand im Rentamte Burghausen 1705 - 06

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Bayrn ganz hart und mißfehlig vernommen, daß sich seine Landts- 
unterthanen in solche Anfruehr und Ergreisfung der Waffen eingelassen 
für eine Sach', die sye nit hinaußbringen und behaupten können und 
wollen daher gnedigst haben, daß man sich sowohl in Stött und Märckh- 
ten alß auf dem Landt der röm. kays. Mas. submittiere, die Huldigung 
ablege und ans alle mögliche Weiß und Wege sehe, wie man durch Accord 
die Sach wiederrumb tu amen Rhuestandt sezeü (Ort an der Antisett, 
96—97.) Die Bauerschaft wurde in ihren Entschließungen wankend, 
der Congreß wollte sich für die Fortsetzung des Krieges nicht erklären. 
So entschloß sich die versammelte Bürger- und Bauerschaft, bett Erz¬ 
bischof zu Salzburg um Fürsprache beim Kaiser zu bitten. Der hoch- 
fürstl. Rat Dr. Dreer erwirkte schleunigst den kaiserl. Pardon. Hienach 
sollten alle, welche sich nach Salzburg gewendet hattett, auch die Häupter 
in Gnaden pardvniert, dem Kaiser jedoch unbenommen seit:, gegen die 
Rädelsführer eine gelinde ,Anthung< vorzunemen; dieses Wort ist später 
von der kaiserl. Administration in ,Anthueung' verschrieben worden; 
man verstand darunter die Todesstrafe. (Memorial an den Kurfürsten, 
152—53.) Schon fünf Tage vor der Aidenbacher Schlacht faßte der 
Congreß zu Braunau den Beschluß zur Unterwerfung. Plinganser, 
ivelcher das Actenstück um 3—4 Uhr hätte expedieren sollen, verzögerte 
die Sache gegeit den Willen desselben bis 11 Uhr nachts. Dr. Meyer, 
Patungarteit und Prielmayer Übernamen die Sendung an den Erz¬ 
bischof zu Salzburg (Sepp, 438). 
Rascher Ml der Insestungen. 
Nach der Schlacht bei Aidenbach gab General Kriechbaum seineit 
erschöpften Truppen am 9. Januar einen Rasttag, setzte dann seinen 
Marsch nach Passau fort und rückte dort über den In. Von Passau 
aus erging unterm 13. Januar an das Landgericht Schärding ein Patent 
(vgl. Ort an der Anläsen, 95—96), jedermann sollte bimten 24 Stunden 
die Waffen niederlegen, widrigenfalls (khein Steinhauffen auf dem ändert: 
verbleiben, ja sogahr weder Manns Weib noch Khündter verschont werden 
sollend Dagegen hätten alle Herrschaften und Unterthanen, welche sich 
nach Haus und zur Ruhe begeben, den kaiserl. Pardon, Schutz und 
Gnade zu gewärtigen. Ein ähnliches Patent erging an die Stadt 
Schärding (Lamprecht, 180—81). Das Theatr. europ. (1706, 97 
bis 98) erzählt interessante Einzelnheiten über die Unterwerfung von
	        
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