Volltext: Statuten der Marianischen Jungfrauen-Kongregation zu Pischelsdorf b. Mattighofen

einer Sünde verbindlichen Gebote auf¬ 
erlegt, wohl aber wird von denselben er¬ 
wartet, daß sie das göttliche Gebot: 
„Die Gefahren zur Sünde zu meiden", 
ganz besonders beobachten, und zwar in 
folgender Richtung: 
1. Daß sie nie oder doch nur dann, wenn 
die Pflicht des Gehorsams oder der 
Freundschaft es verlangt, was ge¬ 
gebenen Falles der Präses beurteilen 
wird, zum Tanze gehen und dies nur 
unter Hin- und Rücfbegleitnng der 
Eltern oder gleichwertiger Personen. 
2. Daß sie, ausgenommen den Fall der 
Notwendigkeit, abends „nicht" fortgehen. 
3. Daß sich dieselben beim Besuche von 
Gasthäusern jene Zurückhaltung auf¬ 
erlegen, die ihrem Geschlechte und 
Stande geziemt. 
4. Daß sie in ihren Kleidern und ähnlichen 
Dingen nichts Aergerliches und Ab¬ 
sonderliches zeigen. 
5. Daß sie keine verbotene Bekanntschaft 
pflegen. 
6. Daß sie ihre Bernfspflichten treu und 
gewissenhaft erfüllen, ihren Eltern und 
Vorgesetzten willigen und pünktlichen
	        
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