Volltext: Führer durch Bad Hall, Oberösterreich

Begünstigungen. 
Außer den obgenannten Bäderpreisen gibt es noch Er¬ 
mäßigungen, welche der hohe oberösterreichische Landesaus¬ 
schuß (Linz a. D.) verleiht. Die gehörig belegten Gesuche (ärzt¬ 
liches Zeugnis, daß die Kur notwendig sei und Armutszeugnis 
oder doch wenigstens Mittellosigkeitszeugnis) sind daher an den 
oberösterreichischen Landesausschuß zu richten, welcher ent¬ 
sprechend dem Ansuchen und dem Nachweise der Mittellosigkeit 
entweder sogenannte Armenbäder zu 20 Heller, oder Bäder zum 
ermäßigten Preise von 60 Hellern, respektive 1 Krone gewährt; 
die Gewährung dieser begünstigten Bäder schließt den Preis 
des zum Bade benötigten Jodsolezusatzes in sich. Dabei muß 
bemerkt werden, daß die Ermäßigungen im allgemeinen nur für 
die Zeit vom Beginne der Saison bis Ende Juni und von Ende 
August bis Schluß der Saison verliehen werden, ein Vorgang, 
der seine Begründung in der Frequenz zur Zeit der Hoch¬ 
saison hat. 
Die Saison beginnt am 1. Mai, um am letzten September 
zu enden. 
Für die Benützung der Trinkkur haben jene, die keime 
ermäßigten Bäder genießen, eine Karte zu lösen (alle diese Karten 
werden in den Badekanzleien der Badeanstalten ausgegeben), 
welche 2 Kronen kostet und zum Trinken des Wassers wäh¬ 
rend der ganzen Saison ihren Inhaber ermächtigt. 
Diät. 
Während der Zeit, in welcher irgend eine der Haller 
Quellen getrunken wird, muß eine gewisse Diät eingehalten 
werden; alle Speisen, welche geeignet sind, die Schleimhaut 
des Verdauungstraktes zu reizen, sei es durch ihre schwere Ver¬ 
daulichkeit an und für sich, sei es durch die Art der Zuberei¬ 
tung (Gewürze, Fett, Essig), sind strenge zu meiden; ebenso 
ungekochtes, saures Obst etc. etc. Die Folgen von Diätfehlern 
sind natürlich nicht bei jedem Kurgast dieselben; an dem einen 
gehen sie fast spurlos vorüber, während sie den andern zur 
Unterbrechung der Kur zwingen. Ferner empfiehlt es sich, den 
Genuß mehlhältiger Speisen wegen der großen Affinität des 
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