Volltext: Gemeinschaftliche Verwendung landwirtschaftlicher Maschinen und Geräte in bäuerlichen Betrieben

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ein nur gewerbsmäßig betriebenes Ausleihen von Maschinen durch 
einen Unternehmer, wie z. B. bei Lohndruschunternehmungen, son 
dern auch um entgeltliches Ausleihen von Maschinen durch 
solche Landwirte, welche ihre teueren Maschinen in ihrer eigenen 
Wirtschaft nicht genügend ausnützen können. 
Der Vorteil ist hier der, daß der Eigentümer der Maschine für 
seine eigene Arbeit den günstigsten Zeitpunkt aussuchen kann und 
andererseits durch Ausleihen der Maschinen gegen Entgelt eine 
bessere Amortisation des Maschinenkapitals möglich ist. Der Ma 
schinenbesitzer oder seine Leute bedienen dabei die Maschine zumeist 
Gemeinschaftliche Verwendung landwirtschaftlicher Maschinen und Geräte in 
bäuerlichen Betrieben: Dreiteilige schwere, glatte Walze im Ochsenzug, 
Fabrikat Hosherr u. Schranh, Wien. 
selber, wodurch die Gewähr einer ordentlichen Führung und In 
standhaltung gegeben ist. Der kleine Besitzer hat dabei wieder den 
Vorteil, gegen Entgelt (berechnet nach Flächen- oder Mengenleistung 
oder nach der Zeit) alle Annehmlichkeiten der Maschinenanwendung 
für sich auszunützen, ohne mit Anschaffungs- und Reparaturskosten 
belastet zu sein. 
Diese Art der Maschinenverwendung hat in der Schweiz in den 
letzten Jahren sehr stark zugenommen und auch in Vorarlberg schon 
stark Eingang gefunden. Sie würde es verdienen, auch bei uns 
stärker verbreitet zu werden. 
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