Volltext: Statuten des Forstvereines für Österreich ob der Enns

nen Versammlungen entschieden, bei welchen sie auch anzubrin 
gen sind. 
Pflichten des Sekretärs. 
8. 21. 
Der Sekretär besorgt die schriftliche Geschäftsführung, die 
Redaktion der Vereinschrift, das Kassa- und Rechnungswesen, 
dann alle Kanzleigeschäfte mit Hilfe der nach Erforderniß besonders 
aufzustellenden und aus den Mitteln des Vereins zu zahlenden In 
dividuen. 
8- 22. 
Die sämmtlichen Geschäftsstücke des Vereins bleiben in der 
Verwahrung des Sekretärs, der für selbe verantwortlich ist. 
8- 23. 
In Verhinderung des Vorstandes oder Sekretärs, gehen die 
in den 88- 19, 20, 21, 22 bezeichneten Obliegenheiten auf deren 
Stellvertreter über. 
8- 24. 
Sollten sowohl der Vorstand als dessen Vertreter verhindert 
sehn, in einer Versammlung zu erscheinen, so übernimmt dasjenige 
Mitglied den Vorsitz, welches die Versammlung wählt. 
8- 25. 
Eine Änderung der Statuten, über welche jedesmal die Al 
lerhöchste Genehmigung Seiner k. k. apost. Majestät des Kaisers 
einzuholen ist, kann nur dann eintreten, wenn dazu in einer all 
gemeinen Versammlung der Antrag gestellt und derselbe in der fol 
genden allgemeinen Versammlung angenommen wird. 
8- 26. 
Die Auflösung des Vereins kann nur eine allgemeine Ver 
sammlung, bei der wenigstens zwei Drittheile der wirklichen 
Vereinsglieder anwesend sind, durch absolute Stimmenmehrheit be 
schließen.
	        
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