Volltext: Statuten des Forstvereines für Österreich ob der Enns

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Als stillschweigende Austrittserktärmig wird die Entziehung 
durch zwei Jahre von den als Mitglied übernommenen Ver 
pflichtungen nach fluchtloser wiederholter freundlicher Erinne 
rnng angesehen. 
Allgemeine Versammlungen. 
8- 10. 
Alle Angelegenheiten, welche den Verein betreffen, sind in 
den Versammlungen zu verhandeln und zu entscheiden. 
8- 11. 
Jährlich wird Eine allgemeine Versammlung gehalten, und 
wo möglich mit einer Excursion in nahe gelegene Forste beschlossen. 
8- 12. 
Jede vorhergehende Versammlung bestimmt Zeit und Ort für 
die nächstfolgende, dann die Gegenstände, welche außer den allfäl 
ligen Anfragen und Vorschlägen bei dieser zur Verhandlung kom 
men, und wählt ein Mitglied für die Besorgung der örtlichen 
Vorbereitungen. 
8- 13. 
Die Einberufung allenfälliger, außerordentlicher Versammlun 
gen veranlaßt der Vorstand durch Kundmachung in der Landes- 
(Linzer) Zeitung. 
8- 14. 
Die anwesenden Mitglieder berathen und beschließen endgiltig 
im Namen des Vereins. 
8- 15. 
Der Verein entscheidet durch Stimmenmehrheit, welche bei 
den General-Versammlungen (Z. 18) überhaupt nur eine absolute 
sehn kann. 
8- 16. 
Der Vorsitzende eröffnet die Versammlung und leitet den 
Gang der Verhandlungen.
	        
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