Volltext: Statuten des Forstvereines für Österreich ob der Enns

der Sekretär die Führung des Verzeichnisses der bei den Versamm 
lungen erscheinenden Mitglieder, stellt an diese die Eintrittskarten 
aus und hebt die allenfällige Versammlungstaxe ein. 
8. 6. 
Gleich am ersten Versammlungs-Tage legt der Sekretär die 
Rechnung vom letzt abgeflossenen Solar-Jahr, welche von einer Com 
mission revidirt wird. 
IV. Allgemeine Sitzungen. 
8- 7. 
Nach Eröffnung jeder Sitzung wird das Wesentlichste des Pro 
tokolls der vorhergegangenen Sitzung durch einen der Schriftführer 
vorgetragen. 
8- 8. 
Der Ordnung wegen ist die Befngniß zu reden an den Auf 
ruf des Vorstandes gebunden. Derselbe gibt das Wort nach der 
Reihe der Anmeldungen. 
8- 9. 
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Alle Abschweifungen vom Gegenstände der Verhandlungen find 
untersagt. 
8- 10. 
Der Vorstand ist befugt, durch die Schelle das Zeichen zur 
Ruhe zu geben. 
8- 11- 
Der Vorstand trägt auf den Schluß der Discussion an, und 
läßt, wenn Widerspruch erfolgt, deßhalb abstimmen. 
8- 12. 
Die Abstimmungen erfolgen in der Regel durch Aufstehen oder 
Sitzenbleiben. Die Bejahung wird durch Aufstehen ausgedrückt. 
Die Abstimmungen zu den Wahlen geschehen durch Wahlzettel. 
8- 13. 
Besondere Vorträge, welche zu den vorher bestimmten The- 
mateu nicht gehören, sind dem Vorstände vierzehn Tage vor der 
Sitzung anzuzeigen, beziehungsweise vorzulegen, und können nur 
dann gehalten werden, wenn dieß die Zeit erlaubt.
	        
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