Volltext: Richtlinien für die Agitation bei den Gemeindewahlen in Oberösterreich

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Finanzminister Kienböck drohte, die Bundeszuschüsse zum 
Personalauswand der Länder einzustellen, falls die Leh 
rerbezüge nicht reduziert werden sollten. In einer dring 
lichen Anfrage verlangte Genosse Glücket Achtung vor 
den wohlerworbenen Rechten der Lehrer und eine Ueber- 
prüfung der Frage der Ueberangleichung. Sein Antrag 
wurde von den Christlichsozialen, den Großdeutschen und 
dem Landbund abgelehnt. 
Im November 1923 wurden die Lehrer neuerlich zu 
rückgesetzt. Die Erhöhung ihrer Bezüge blieb hinter jener, 
die den Bundesangestellten damals gewährt wurde, zu 
rück, wozu die Christlichsozialen und Großdeutschen ihre 
Zustimmung gaben. Es haben deshalb die Genossen 
G r u b e r und Hafner am 17. Dezember 1923 im Land 
tage beantragt, diese Demütigung der Lehrer 
schaft dadurch gutzumachen, daß den Lehrern der Aus 
fall, den sie erlitten, vom Lande ersetzt werde. Die Groß- 
deutschen, die im Nationalrate der Zurücksetzung der 
Lehrer zugestimmt hatten, eskamotierten unseren Antrag 
und brachten ihn als Dringlichkeitsantrag ein, nur uns 
zuvorzukommen, ein Manöver, das allseits nach Gebühr 
gewürdigt wurde. 
Wir verlangen hinsichtlich der Volksschule: 
Verstaatlichung des Schulwesens, achtjährige Schul 
pflicht, Unentgeltlichkeit der Lehrmittel. 
Herabsetzung der Schülerzahl einer Klasse auf 30. Ent 
sprechende Vermehrung der Lehrerschaft. Gediegene Vor 
bildung des Lehrers an der Hochschule, angemessene Be 
soldung derselben. Einwandfreie Schujlgebäude. 
Aerztliche Ueberwachung der Gesundheit der Schüler, 
Unentgeltlichkeit der ärztlichen Hilfe und der Heilmittel 
für die Kinder Bedürftiger. 
Wie der zurückgesetzten Lehrer haben sich die Sozial 
demokraten im oberösterreichischen Landtage auch! der 
früher ganz, rechtlosen Gemeindebeamten und Gemeinde 
angestellten angenommen. Unzühligemale hatten diese um 
gesetzliche Regelung ihres Dienstverhältnisfes petitioniert. 
Der alte oberösterreichische Landtag blieb hart, nicht ein- 
nial das von ihnen gewünschte Altersversorgungsgesetz 
wurde bewilligt. Erst als die sozialdemokratischen Land 
tagsabgeordneten im Jahre 1920 mit ernstem Nachdruck 
ein modernen Rechtsgrundsätzen entsprechendes Gemeinde 
beamtengesetz forderten, erst als die Genossen G r u b e r
	        
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