Volltext: Richtlinien für die Agitation bei den Gemeindewahlen in Oberösterreich

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38 prozentiges Armenprozent aus die direkten Steuern 
gelegt wird. 
Im Voranschlag der Landeshauptstadt Linz für das 
Jahr 1923 erscheinen als Erfordernis für Armenpflege 
2.606.000 Kronen eingesetzt. Die Stadt Steyr ver 
ausgabte für 'Armenzwecke in der ersten Hälfte des laufen 
den Jahres 293,534.184 Kronen. Linz und Steyr geben 
demnach jährlich drei Milliarden Kronen für Gemeinde- 
arme aus. 
Den ärmeren Gemeinden ist es infolge ihrer ungün 
stigen finanziellen Lage nicht möglich, ihre Armen vor dem 
Hunger zu schützen. Aber auch in den besser gestellten 
bleiben vielfach die gewährten Unterhaltsbeiträge weit 
hinter idem Existenzminimum zurück. Im Landtage dulden 
t> e vereinigten Reaktionäre nicht, daß das Ärmenwesen 
durch eine Reform des Jagdrechtes und die dadurch ge 
schaffene neue Einnahme saniert werde, im Nationalrate 
ist die christlichsozial-deutschuationale Regierung und die 
beiden Parteien, die sie stützen, gegen die Alters-, Invali 
den- und Hinterbliebenenverstcherung. Die Gemeinde- 
wähler mögen bedenken, daß jeder Sieg der Feinde der 
Sozialversicherung auch ihren Widerstand gegen diese 
festigt, daß es sich demnach auch bei den Gemeindewahlen 
darum handelt, den greisen und arbeitsunfähigen Arbei 
tern aller Kategorien, den Arbeiterswitwen und Proleta 
rierwaisen die mangelnde Versorgung zu verschaffen. 
Unsere Forderung lautet: 
Alters-, Invaliden-, Witwen- und Waisenversicherung. 
Bis zur Gesetzwerdung derselben genügende Unter 
stützung des arbeitsunfähigen Alters, der sonstigen In 
validen, der Witwen und Waisen durch Land und 
Gemeinde. 
Lbdachlosenfürsorge durch die Gemeinde. 
Kommunaler Mutter- und Säuglingsschuh. 
Kranken- und Krüppelfürsorge. 
Waisenpslcge. 
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Das Schulwesen. 
Die Schulgesetznovelle vom Jahre 1883 hat die soge 
nannten Schulbesuchserleichterungen einge 
führt, seither steht die 8jährige Schulpflicht nur am Papier.
	        
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