Volltext: Richtlinien für die Agitation bei den Gemeindewahlen in Oberösterreich

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Arbeitslosen verderben, die Obdachlosen verzweifeln, wenn 
nur das Jagdrecht der Fürsten, Grafen und Barone unge 
schmälert blieb. Mochte immerh n auch die Defizitwirt 
schaft des Landes fortgesetzt werden, dessen Voranschlag 
für 1923 einen unbedeckten Abgang von 20 Milliarden aus 
wies und für das kommende Jahr einen solchen von 
27 Milliarden ausweist, der eingebrachte finanziell und 
sozial bedeutungsvolle Gesetzentwurf verschwand und blieb 
drei Jahre lang unerledigt. 
Wir verlangen, daß der Gemeinde- uNd Verfassungs 
ausschuß vom Landtage beauftragt werde, den von uns 
eingebrachten Entwurf eines oberösterreichischen Jagd 
gesetzes sofort in Beratung zu ziehen, indem wir zugleich 
erklären, daß wir einer weiteren Verschleppung der wich 
tigen Reform mit den schärfsten Mitteln begegnen werden, 
da hiedurch das Land schwer geschädigt und der Mittel zur 
Erfüllung seiner Pflichten gegen Arme, Arbeits- und Ob 
dachlose beraubt wird." 
Wenn es gelingt, den Christlichfozialen bei den Ge 
meinderatswahlen eine empfindliche Niederlage zuzu 
fügen, wird es auch gelingen, eine zeitgerechte Reform des 
Jagdgesetzes durchzusetzen. 
Unsere Forderung lautet: Obligatorische Verpachtung 
aller Jagden im Lande und Ueberweisung aller Jagdpacht 
schillinge an das Land zur Sanierung des Armenwesens 
und Beseitigung der Wohnungsnot. 
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Armenwesen, Wohlfahrtspflege. 
Seit einem Vierteljahrhundert fordert die Arbeiterschaft 
Oesterreichs eine entsprechende Versorgung für jene Greise 
und Greisinnen, die nach einem Leben voll Mühe und 
Plage arbeitsunfähig geworden sind und keine Hoffnung 
mehr haben, Arbeit zu f nden; sie fordert den notwendigen 
Unterhalt für die Invaliden der Arbeit und die Witwen- 
und Waisenversicherung. In Belgien, Dänemark, Deutsch 
land, England, Holland, Italien, Schweden und Spanien 
ist d'e Altersversicherung längst eingeführt, in Frankreich, 
in der Tschechoslowakei und in Norwegen steht der bezüg 
liche Gesetzentwurf auf der parlamentarischen Tagesord 
nung. In Jugoslawien wird die Alters- und Jnvalidi-
	        
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