Volltext: Richtlinien für die Agitation bei den Gemeindewahlen in Oberösterreich

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gebiet auf Kosten der Gemeindejagden auszudehnen, alles 
Maß überschritt. Die raffiniertesten Mittel wurden an 
gewendet, um künstlich Enklaven zu konstruieren. Darüber 
berichtete am 21. Dezember 1887 der Abgeordnete Rogl 
dem oberösterreichischen Landtage: „Die Gemeinde Mottn 
hat ein Flächenmaß von 33.255 Joch, von welchen etwa 
24.000 Joch Eigenjagden der Herrschaft Steyr sind, welches 
Gebiet die Kulturgründe der Gemeinde von drei Seiten 
umschließen. Diese letzteren liegen in langgestreckten Tä 
lern, auf welchen die Gemeindejagd ausgeübt wird. Um 
die Gemeindejagd zu ruinieren, wurden von der Herr 
schaft Steyr mehrere Parzellen angekauft, durch welche sie 
Hunderte von Jochen enklavierte, sohin vom Gemeinde- 
jagdgebiete abtrennte und dem herrschaftlichen Jagdgebiete 
einverleibte. 
Weil aber der Wildstand sich immer mehr vermehrte 
und die Kulturgründe der Gemeinde ungeheuer geschädigt 
mnrden, mußte von der Herrschaft sehr viel Schadenersatz 
geleistet werden, so zwar, daß der Schadenersatz oft weit 
aus den jährlichen Pachtschilling überstieg. Um dies zn 
vermeiden, wurden von der Herrschaft Steyr Grundankäuse 
bewerkstelligt. Ein armer Besitzer verkauft den Grund, 
weil er das Geld benötigt, einem anderen, bei dem dies 
nicht der Fall war, bot man einen so hohen Preis an, daß 
er den Grund verkaufte. Und so brachte es die Herrschaft 
Steyr dahin, daß die Gemeindewaldungen von dem übri 
gen Gemeindegebiet abgeschnitten und mit dem Jagd 
rayon der Herrschaft Steyr vereinigt wurden. 
Nachdem dies geschehen war, wurde von der Herrschaft 
Steyr die Pachtung der Gemeindejagd aufgelassen und die 
Verpachtung der Gemeindejagd neuerdings ausgeschrieben. 
Es fand sich aber kein Pächter und sie mußte sequestriert 
werden. Nun hat aber die Gemeinde hiedurch einen un 
geheuren Schaden. Denn für die Gemeindewaldungen, 
die enklaviert sind, wird nur eine minimale Entschädigung 
von der Herrschaft geleistet und im weiteren werden durch 
den gehegten großen. Wildstand auch die Weiden nahezu 
voll aufgezehrt und sahen sich aus diesem Grunde die mei 
sten Weideberechtigten genötigt, diese ihre Rechte um 
Spottpreise der Fideikommißherrschaft Steyr abzutreten. 
Daß infolgedessen der Viehstand in der Gemeinde Mottn 
rapid gesunken ist, liegt klar ans der Hand, und wenn 
diesen Ankäufen der Großgrundbesitzer nicht bald Halt gc-
	        
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