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Go blieben denn von dem einst so bedeutenden Ge
meindebesitz nur kümmerliche Reste übrig, an welchem
außerdem nur einer beschränkten Anzahl von Wohlbemit
telten (in Oberösterreich mitunter „Kommunen" genannt)
das Nutznießungsrecht zusteht. Die Pflicht, die Gemeinde-
lasten zu tragen, trifft alle, den wertvollsten Teil des Ge
meindegutes dürfen aber nur einige wenige benützen, die
teils ganz unentgeltlich, teils gegen geringes Entgelt hoch
wertige Nutzungen des Gemeindegutes beziehen. So wird
z. B. den Mitgliedern der sogenannten Kommune Utten
dors auch heute noch der Meter Brennholz um 20 Kronen
geliefert.
In den Siebzigerjahren hat dann die Grnndbuchsan-
legung vollendet, was die Gemeindegesetze begonnen hat
ten. Fast alle unklaren, mehrdeutigen Eintragungen der
alten Grundbücher, die Gemeindegut betrafen, wurden zu
Ungunsten der Gemeinden und damit der Mehrheit der
Gemeindebewohner gedeutet und unter eifriger Mitwir
kung veler Gemeindevertretungen zum Vorteil weniger
vermögender Gutsbesitzer ausgelegt. Das Ergebnis war,
daß in Oberösterre'ch das unbewegliche Gemeindegut den
Gemeinden fast vollständig entrissen wurde. Ein Vergleich
des Besitzes der Gemeinden und Ortschaften in den ein
zelnen Ländern Oesterreichs ergibt, daß in keinem Lande
der Gemeindebesitz so dürftig ist als in Oberösterreich.
Nach den von der statist scheu Zentralkommission her
ausgegebenen Ergebnissen der Grundbesitzerstatistik betrug
der Besitz der Gemeinden in:
Niederösterr.
. 92.23 l ha, somit
4'8 °/o
der Landesstäche
Salzburg .
. 13.153 „
„
1-84%
rr rr
Steiermark
. 25.794 „
„
1-2 %
" ”
Tirol. . .
. 955 128 „
36-3 %
Vorarlberg
. 61.492 „
24-4 «/
n rr
Kärnten .
. 7.348 „
„
0-7 %
rr rr
dagegen
Oberösterr.
. 5.688 „
„
0-5 %
rr rr
In keinem österreichischen Lande ist demnach vom
Grundbesitz der Gemeinden so wenig übrig geblieben als
wie in Oberösterreich. -
Eine ganze Kette von Rechtsverletzungen zeitigte dieses
Ergebnis, das eine außerordentliche Erschwerung der wirt
schaftlichen Lage gerade des Kleinbesitzes herbeiführte, der