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Gelegenheit gesagt werden, daß die bürgerliche Mehrheit
kein Herz, kein Atom sozialer Gerechtigkeit für sie hat, und
daß sie ihre geborenen Feinde wählen, wenn sie Christ
lichsozialen oder Großdeutschen ihre Stimmen geben.
Daß die Grausamkeiten und Infamien der alten ober
österreichischen Dienstbotenordnung vom Jahre 1874, dieses
ununterbrochenen, an der Landarbeiterschaft verübten Ver
brechens, überhaupt beseitigt wurden, ist ein Verdienst der
Sozialdemokratie. Den von uns eingebrachten Gesetzent
wurf haben die Christlichsozialen zuerst ein volles Jahr
verschleppt, dann, als die überreife Reform nicht mehr auf
zuhalten war, verwässert. Sie durften es freilich nicht
mehr wagen, jene schändlichen Bestimmungen aufrechtzu
erhalten, die dem Dienstgeber das Recht gaben, den er
krankten Dienstboten nach vierzehntägiger Krankheit ohrre
Kündigung aus dem Hause zu werfen, seine Habe zu
durchsuchen, als ob- er ein Verbrecher wäre, ihn in Lohn
streitigkeiten der skandalösen Klassenjustiz der Gemeinde
vorsteher auszuliefern, was alles in der Dienstbotenord
nung vom Jahre 1874 angeordnet war, die die Klerikalen
beschlossen hatten und bis zum Einzug der Sozialdemo
kraten in den Landtag aufrechterhielten. Aber um jede
positive Verbesserung der Lage des ländlichen Proletariats
mußten wir im Landtage hart kämpfen und die meisten
Anträge, die wir in dieser Beziehung stellten, wurden von
den Christlichsozialen und auch von den nationalen Bau
ern, die sich damals zur sogenannten Freiheits- und Ord
nungspartei bekannten, niedergestimmt. Wir verlangten
Urlaub für alle landlwirtschaftlichen Arbeiter, er wurde
nur dort gewährt, wo die „lässigen" Feiertage nicht bei
behalten wurden. Wir verlangten eine gesetzliche Fixie
rung der Arbeitszeit, es wurde die unbeschränkte, der
D r e i z e h nst und e nta g, beschlossen. Trotzdem wirst
uns die unverschämte Demagogie der Christlichsozialen
(siehe „Linzer Volksblatt" vom 13. und 27. Jänner 1924,
Nr. 11 und Nr. 23) vor, wir wären schuld, daß de« Land
arbeitern der Achtstundentag versagt blieb! In Wahr
heit hatten wir im § 12 unseres Entwurfes einer Land
arbeitsordnung berlangt, daß die Arbeitszeit durch vier
Monate höchstens acht Stunden betragen tolle —,
der Antrag wurde abgelehnt. Wir forderten eine beson
dere Mehrentlohnung für alle Ueberstunden —, sie -wurde
abgelehnt, und nur für Ueberzeitarbeit während der Nacht