Volltext: Richtlinien für die Agitation bei den Gemeindewahlen in Oberösterreich

9 
liarden Papierkronen. Die gegenwärtig geplante Reäl- 
steuererhöhung würde nicht einmal eine volle Valorisierung 
der alten staatlichen Grundsteuer, geschweige denn der 
Grundsteuer samt Landeszuschlägen ergeben, die vor dein 
Kriege erhoben wurde. In Wahrheit bestände nur eine 
halbe Valorisation, denn in der jetzt geplanten erhöhten 
Reälsteuer wäre überdies noch die pauschalierte Lohnab 
gabe enthalten, die die Industrie weit empfindlicher trifft. 
Da es nicht zu rechtfertigen ist, daß der größere 
landwirtschaftliche Besitz, der lastenfrei gewor 
den ist und auf fast ein Dezennium unerhört günstiger 
Konjunktur zurückblickt, neuerlich das Privilegium erhält, 
das seine Besteuerung auf die Hälfte der Vorkriegssteuer 
herabsetzt, wird beantragt: 
Die Landesabgabe von Grund und Boden (Grund 
steuer) wird von land- und forstwirtschaftlichen Grund 
stücken, deren Katastralreinertrag im Sinne des Bundes- 
gesetzes vom 23. November 1921, B.-G.-Bl. Nr. 663, im 
Steuerjahre 1922 4000 Kronlen nicht überstieg, vom Jahre 
1924 an nicht mehr eingehoben und von solchen, deren Ka 
tastralreinertrag im Sinne der zitierten Gesetzesstelle im 
Steuerjahre 1922 den Betrag von 6000 Kronen nicht über 
stieg, nur im halben Ausmaße der auf Grund des Landes 
gesetzes vom 3. Jänner 1923, betreffend die Einführung 
einer Landesabgabe von Grund und Boden (Grundsteuer) 
eingehobenen Grundsteuer bemessen, sofern es sich um phy 
sische Personen handelt, die dartun, daß ihr Gesamtein 
kommen das Existenzminimum nicht übersteigt, oder um 
gemeinnützige juristische Personen. 
Hinsichtlich der land- und forstwirtschaftlichen Grund 
stücke mit höherem Katastralreinertrag wird die Grund 
steuer progressiv gestaltet, wobei der wahre Wert und der 
wirkliche Ertrag des Grunldbesitzes der Besteuerung zu 
grunde zu legen ist." 
Also selbst der gerechtesten Forderung verschließt sich 
die klerikal-nationale Mehrheit des oberösterreichischen 
Landtages. Herzhaft greift sie in die Taschen der armen 
Kleinhäusler, die von der Hand in den Mund leben, der 
Gebirgsbauern, die einen großen Teil ihres Lebensmittcl- 
bedarfes kaufen müssen, damit nur der adelige und klöster 
liche Großgrundbesitz nicht nach Maßgabe seines wirklichen 
Ertrages zur Steuerleistung herangezogen werde. Den 
aristokratischen Müßiggängern und Prassern, die keine
	        
Waiting...

Nutzerhinweis

Sehr geehrte Benutzerin, sehr geehrter Benutzer,

aufgrund der aktuellen Entwicklungen in der Webtechnologie, die im Goobi viewer verwendet wird, unterstützt die Software den von Ihnen verwendeten Browser nicht mehr.

Bitte benutzen Sie einen der folgenden Browser, um diese Seite korrekt darstellen zu können.

Vielen Dank für Ihr Verständnis.