Volltext: Verantwortung, Wider die zwo Gifftspinnen, Georgen Scherern, und Christophorum Rosenbusch, beide Jesuiter (VD16 O 1264)

Georg. Schcmir vnd §hrist.Roscnbufch. >7 
Paffawische Vertrag/ vnnd daraufferfolgte Rekigronstidcn 
erlangt vnd zuwegen gebracht/ nämlich mit dem Schwert: 
Also sott man denfelbigm mit dem Schwert auch wider cas- 
fvm vWd auffhebm. Sonderlich aber hat sich ein Iesutter/ 
karcr 6. zu D. gegen ettlichm Evangelischen Burgern 
Hetrawlich vernemenlassm/ sein Herr könne bald ein zwelff-« E.n Lhristls 
«aufm! Man/ ohne einig Larrffgslk ins Land bringen / auchne Jcsmc-schc 
fslchVskck an den Grantzrnwerc. Vnd sic (dieEuangeli-« 
sehe Burger) müßen dem vorgchattnm Bestich (nämlich" LcurjubcNnr. 
vnder einerley gestatt das Nachrmak zusmpfahßn) gehorfa- «- 
me folg leisten / oder jhrm ettlichen die Raben miss die Köpfst „ 
Dm/auch eins theils dir Beinvöersich/ vnnd die Köpff-, 
vndcrsich gekert werden. Vnnd sonderlich auch / als sich « 
selbige Evangelische Burger etwas auffdm Religionftivm 
gezogen / Hai ihnen der Iesutter geantwortet: Der Rett-« ^kangd«- 
gionftiden gelte allein biß auff ein allgemein Concilium/ - wcmjou. ,i>ca 
welches feidhero gehalten worden: Man hekte damaln der “ 
bösen Welt muffen willfahren / vnnd werk dammbebmein " 
gelegenheik gewesen/ als wann man etwa in einer Statt bß*" -D-- Aaaspm--. 
fen Bubw/ein gemein Hauß/ oder Collegium gesiarken vnd" 
tulaffen müste/welches man hemacher/ da man derselben - dkrIMtterti, 
mächtig würdr / zu erlangter seiner gelegenheik / eines mit" n^Lui-hauj--. 
dem andern wider abschaffen köndte. Biß htcher des fanfft- 
mükigen Iefurkerskarris C. wort. 
Dist vnnd dergleichen Reden / feind demnach wol in 
achruug zunemen: sonderlich aber gründe ich mich auff 
D.Eders/ vnnd andere dergleichen Schriffkm/ vnnd sag 
hierauff: Wann man bey dem Gegentheil solch ding in 
öffentlichen Truck schreiben / den Rctigionsftidm also 
rüttlen/ die ^apstifchen Dbligkettten also anhetzen darfst: 
C ij soltt
	        
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