Volltext: Gedenkschrift der Freiwilligen Feuerwehr Gmunden anlässlich ihres 40 jährigen Bestandes verfasst.

Dor vierzig Jahren. 
Vor vierzig Jahren war es um das Feuerlöschwesen nicht nur in 
unserer alten Salzhandelsstadt Gnuinden, sondern in ganz Oberösterreich 
herzlich schlecht bestellt. Gar viele Städte halfen sich noch mit den ver¬ 
alteten Geräten fort und auf dem Lande war natürlich umsoweniger 
eine, für die damalige Zeit gewaltige Neuerung durchzubringen, so 
daß noch im Jahre 1869, der Zeit des ersten Verbandstages, ganz 
Oberösterreich nur 16 freiwillige Feuerwehren zählte. Aber das Gute 
und Nützliche brach sich doch Bahn und auch in Gmunden fand sich eine 
Schar wackerer Männer zusammen, die, einsehend, daß mit de» ver¬ 
alteten und unztveckmäßigen Mitteln ein Brand nicht wirksam bekämpft 
werden kann, Beratungen bezüglich der Gründung einer freiwilligen 
Feuerwehr pflegten. Hauptsächlich war es der Turnverein, der in seinen 
Kreisen die Anregung des Turnlehrers I. P Kehl mit Freuden be¬ 
grüßte und für die Gründung eines so eminent wichtigen Instituts nach 
besten Kräften wirkte. Es scheint, daß der Turnverein damals auch eine 
Eingabe an die Braudassekuranz-Bezirkskommissivn und diese sich an 
den Landtag wendete, da unter Z. 2707 vom 19. April 1866 nach¬ 
stehender Erlaß vom ob der ennsischen Landesausschusse der Feuerwehr 
den 30. April 1866 von der Lokalassekuranz-Kommission (Hvlzinger, 
Vertreter) übermittelt wurde: 
Nr. 2707. 16/36. 
An die Keandasselmeanr-Keriekskammtsston in Gmunden. 
Der hohe Landtag hat in der Sitzung voin 13. Februar l. I folgenden Beschluß 
gefaßt: 1. In das Gesuch des Turnvereines in Wels, wegen Einflußnahme auf die 
Bildung von Feuerwehren, Bestellung von Lehrern für Feuerwehrmänner und auf 
die Bewilligung von Geldmitteln zur Anschaffung von Feuerlösch-Apparaten wird nicht 
eingegangen. 
2. Dagegen wird der Landesausschuß beauftragt, in Fällen, wo dergleichen Feuer¬ 
wehren sich besonderes Verdienst durch schnelle Unterdrückung oder durch Verhinderung 
der weiteren Verbreitung eines Brandes bei Objekten der Landes-Assekuranz erworben 
haben, Prämien und eine angemessene Entschädigung für verletzte oder zerstörte 
Feuerlösch-Apparate nach genauer Erhebung zu erteilen. 
Im Hinblicke aus Punkt 1 dieses Landtagsbeschlusses ist der Landesausschuß nicht 
in der Lage, der neugebildeten freiwilligen Feuerwehr in Gmunden schon gegenwärtig
	        
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