Volltext: Ueber die Feststellung der Gebühren der Advocaten

8* 
36 — 
— 37 — 
Werth⸗eChasse 
24 
e 
3 * 
4 
—R * 
—A 
B. Gebühren der Anwälte und Advocaten. 
Arrha (88. 42, 3 3. 
a. im Falle eines contradictorischen Verfahrens oder 
der Erledigung des Rechtsstreits durch Vergleich— 
aa. für die Sache überhauht... 
»b. in Bezug auf einen die Hauptsache betreffen⸗ 
den und durch Beweisinterlocut angeordneten 
Beweis (Gegenbeweis) durch Zeugen, Sach— 
verständige oder Urkunde außerdem — der 
Gebühr unter aa., nämlich 54 
d. findet nur ein nicht contradictorisches Verfahren 
auf Ausbleiben oder Geständniß Statt — der 
Gebühr unter aa., nämlih 
Gebühr für Termine (88. 44, 45): 
a. erster Gattung.4 WM 
Wird im ersten Termine einer ersten oder fer— 
neren Instanz GBerufungsinstanz u. s. w.) der 
Rechtsstreit bis zur Abgabe des Endurtheils bez. 
des Beweisinterlocuts instruirt, so greift für die— 
s ermin die doppelte bez. anderthalbfache Gebühr 
atz. —2— 
b. zweiter Gattung — 2/, der Gebührunter aà nämlich 
c. dritter Gattung — / der Gebühr unter a nämlich 
Die 88. 12 — 15 der vorläufigen Entscheidungen vom 
16. Juni 1860 bestimmen: 
III. IV. 
J 25 bis 
26 Thl. J 80 Thl.! 
Thiscere Thisr 
2 
241 
11 
15 
10 
5 
— 
15 
5 
21 
v. vr. vair. vrix. 1x. x. xi. 
50 bis 100 bis 150 bis 800 bis 800 bis 1000 bis über, 
idd Ad. ido Thi. 800 Thl. bõö Tit. Morhi.! booo ehi. bood Thl. 
Tise Tise ThsSr. Tuis Gr.Thi ee TheJGr. Thl. 6r— 
*— 
I 
53232 
17 
121 
— 
5 
Ueber 1000 bis 2000 Thl. 
6 Thlr. und für jedes 
neu beginnende Tausend 
i Thl. mehr, aber nicht 
über 20 Thlr. 
Ueber 1000 bis 2000 Thl. 
3 Thlr. und für jedes 
neu beginnende Tausend 
71/, Gr. mehr, aber nicht 
uüber 10 Thlr. 
J 
* 
C 
— 
* J 
15 
Ueber 1000 bis 2000 Thl. 
3 Thlr. und fürjedes 
neu beginnende Tausend 
79/ Gr. mehr, aber nicht 
über 10 Thlr. 
31 — 4 
eeg 
7— 
5 
19 
20 
— 
20 
25 
244 
17. 
2 
1 
10 3 20 
o5 151110 
8. 12. 
Die nach der Nr. 17 4. des Tarifs für Texmine 
erster Gattung gewährte doppelte, bez. anderthalbfache 
Gebühr findet für Termine zweiter und dritter Gattung 
Mr. 17 b und 17 0 des Tarifs) nicht Statt. 
8. 13. 
Die doppelte, bez. anderthalbfache Terminsgebühr 
(Nr. 17 a des Tarifs) findet nicht Statt, wenn dem— 
jenigen Termine, in welchem der Rechtsstreit bis zur 
Abgabe des Endurtheils, bez. des Beweisinterlocuts 
instruirt wurde, ein Termin vorausging, in welchem zur 
J 
4
	        
Waiting...

Nutzerhinweis

Sehr geehrte Benutzerin, sehr geehrter Benutzer,

aufgrund der aktuellen Entwicklungen in der Webtechnologie, die im Goobi viewer verwendet wird, unterstützt die Software den von Ihnen verwendeten Browser nicht mehr.

Bitte benutzen Sie einen der folgenden Browser, um diese Seite korrekt darstellen zu können.

Vielen Dank für Ihr Verständnis.