Volltext: Ueber die Feststellung der Gebühren der Advocaten

Da der Aspirant des Richteramtes gewöhnlich früher als der Advo— 
caturscandidat zur Selbstständigkeit gelangt, sodann von Stufe zu Stufe 
bis zur höchsten Besoldungsclasse bei geordneten Verhältnissen des Staats⸗ 
dienstes es bringen muß, während der Advocat kein Avancement vor sich 
hat, so dürfte der arithmetische Durchschnitt der Richtergehalte niederster 
und höchster Besoldung als Maß angenommen werden. 
Ist sohin, was unter den gegenwärtigen Verhältnissen als das 
Minimum gefordert werden kann, der niederste Richtergehalt 1000 fl., der 
— 
welche als Entlohnung seiner Thätigkeit der Advocat seinen Studien und 
der mehrjährigen Praxis nach Anspruch machen kann. 
Für die Staädte, für welche die Regierung den Beamten Gehalts⸗ 
zuschüsse z. B. besondere Quartiergelder gibt, wäre ebenfalls diese Er— 
höhung und deßhalb ein Percentualzuschuß zur gewöhnlichen Gebühr anzu— 
nehmen. 
B. Dazu kommt der Regieaufwand, welcher dem Advocaten von 
den Parteien vergütet werden muß, weil er sonst einen großen Theil 
seines Einkommens diesem opfern müßtte.. 
Dies er Aufwand stellt sich in einer mittlern Stadt (30 bis 60000 
Einwohner) folgendermaßen herau;:: 
a. Miethe für drei Kanzleizimumer — 
h. Beheizung und Beleuchtung derselben ... 
c. An- Personalhonorarr 
für einen Concipienten . 700 . 
für einen Sollicitatr 600, 
für drei Kanzellisten a 300 fl. 900 
für einen Kanzleidiemieer — 300, 
d. Für Steuern und Gemeindeumlagen... 150 
e. Für Papier und Schreibrequisiten, Gesetzblätter u. dgl. 350 
in Summa 3500 fl. 
welche z. B. in Wien, wo die Wohnungen einen ungeheuren Preis haben, 
und die Beheizung bedeutende Kosten macht, mindestens auf 4500 fl. ange⸗ 
nommen werden müssen. 
Wir nehmen hier nur den Regieaufwand eines maͤßig beschäftigten 
Anwaltes an, und so wie es wirklich dort ist, wo die Mündlichkeit des 
Verfahrens die bei uns bestehenden Advocaturs-Fabriken mit mehreren 
Toncipienten und einer Legion Schreiber unmöglich gemacht hat. — 
Diese Ausgaben⸗Post wird überhaupt, je nachdem der Advocat in 
der Residenz, in einer größeren oder kleineren Stadt, oder auf dem Lande 
und nach den Preis-Verhältnissen der Provinz lebt, sehr verschieden sein,
	        
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