Volltext: Beitrag zur Kulturgeschichte der Gegenwart

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Sittlichkeit im Widerspruche stehenden Zweckes“ — mit der oberwähn⸗ 
ten Erklärung im Zusammenhang zu bringen und zu beurtheilen, wel— 
ches den Rekurrenten purifizirende und sich selbst belastende Geständniß 
das bischöfliche Ordinariat in dieser Erkläärung gemacht hat. — 
Wenn ich das rekurrirte Urtheil und die Entscheidungsgründe 
ins Auge fasse; wenn ich mir die dem bedauerungswürdigen Priester 
wiederholt gegebene Erklärung des hochwürdigsten Bischofes in Linz: 
„Es sei ihm Unrecht geschehen“ vergegenwärtige; wenn mir mein Ge⸗ 
dächtniß die bedeutungsvollen Worte Cuerer Eminenz wiedergibt: so 
kann ich von dem Glauben nicht lassen, dem Priester werde Recht und 
Gerechtigkeit werden, zumal die Berufungsinstanz zur Ohnmacht herab⸗ 
sänke, wenn es in der Macht eines Bischofes läge, durch Verweigerung 
des abgeforderten Berichtes den Urtheilsspruch des Metropoliten zu 
bereiteln. J 
Ich kann mir nicht denken, daß der hochwürdigste Bischof in Linz 
es seiner Würde angemessen finden könne, ein vielleicht subjektiv gerech— 
tes, objektiv aber ungerechtes Urtheil aufrecht zu erhalten, statt es auf⸗ 
zuheben. 
Freilich ich muß es offen bekennen, daß, so sehr es in der Natur 
des Menschen liegt, dasjenige, was er wünscht, zu glanben, meine 
Hoffnungen, wenn ich sie auch noch nicht aufgeben kann, durch den 
Verlauf einer geraumen unfruchtbaren Zeit sehr herabgedrückt sind. 
Euere Eminenz! Gott weiß es, daß ich von keinem anderen Ge— 
fühle, als jenem der reinen Menschlichkeit bewegt bin, welches Christus 
als Gebot an die Spitze seiner göttlichen Lehre gestellt hat. J 
Im Namen des armen Priesters, welchen die Nacht des Grabes 
oder die Schrecken der Wahnsinns neuerlich und um so schrecklicher 
angähnen, als er die letzte Hoffnung schwinden sieht; um der Heiligkeit 
der Sache willen, beschwöre ich Euere Eminenz diese Angelegenheit zu 
einem gnädigen Abschluß zu bringen. 
Sollte ich zu der ebenso traurigen, als überraschenden Ueberzeu— 
gung gelangen, daß der arme Priester vor keinem individuellen 
Richterstuhle Recht und Erbarmen findet, so verhehle ich es nicht, daß 
ich an den Richterstuhl der Welt appelliren werde, schon deßhalb, um
	        
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