Volltext: Beitrag zur Kulturgeschichte der Gegenwart

— 
9 
Damit begann dem Armen ein Hoffnungsstrahl zu leuchten, der 
Kraft und Ausdauer verleihend, ihn aufrecht hielt bis zur letzten Audienz, 
welche ihm Euere Eminenz gnädigst gewährten. 
Mit dieser scheint aber seine Hoffnung verschwunden zu sein; 
alle Wunden eröffneten sich vom Neuen, und was die Seelenqual nicht 
vermag, wird das materielle Elend, in welches er unverdienter Weise 
gestoßen wurde, vollenden! —“ 
Ich kann es mir nicht versagen, auf die hohe Bemerkung zurück— 
zukommen, daß mein offener Brief an das hohe, bischöfliche Ordinariat 
dem Ziele des Rekurrenten hindernd entgegentrat. 
Dieser Auffassung kann ich nicht beipflichten; vielmehr erfüllt 
mich die Ueberzeugung, daß, wenn das bischöfliche Ordinariat dem Prie⸗ 
ster gerecht werden wollte, demselben gerade durch das oͤffentliche Schrei⸗ 
ben die-Möglichkeit hiezu geboten war; denn in der Berichtigung des 
bischöflichen Ordinariates gegen die Korrespondenz der „Presse“ aus 
Linz in Nr. 168 wurde der Rekurrent vom Sittlichkeitsstandpunkte 
in unzweideutiger Meise angegriffen. So lange dieser. moralische Fleck 
nicht beseitiget war, hätte das bischöfliche Ordinariat auch wenn es 
wollte, nicht helfen können; denn einerseits konnte sich dasselbe nicht 
beikommen lassen, einem in ämtlicher Weise öffentlich kompromittirten 
Priester eine Seelsorgerstellung zu geben, andererseits aber hätte diese, 
wäre sie ihm auch gegeben worden, bei dem Fortbestande der moralischen 
Kompromittirung in einem öffentlichen Journale, nicht dazu geführt, 
daß er seinem Berufe hätte entsprechen können. Das offene Schreiben 
gab dent bischöflichen Ordinariate die Veranlassung zum Widerrufe, 
indem dasselbe in-der Erklärung ddo. Linz 20. Juli 1861 in Nr. 198 
des „Vaterland“ ausdrücklich veröffentlichte, daß es die angeregte 
Beschuldigung nicht aussprechen wollte, auch wirklich nicht 
ausgesprochen und ohne Gefährdung der Wahrheit nicht 
aussprechen köonnte. 
Ich überlasse es dem erleuchteten Blicke Enerer Eminenz die vom 
bischöflichen Ordinariate in-Nr. 194 der „Presse“ ausgesprochene Be⸗ 
schuldigung: „beim dritten Punkte aber (der dem Wirthe, eigentlich der 
Wirthin geleisteten Aushilfe mit Wein) war nicht diese Aushilfe der 
Gegenstand der Beschuldigung, sondern die Förderung eines mit der
	        
Waiting...

Nutzerhinweis

Sehr geehrte Benutzerin, sehr geehrter Benutzer,

aufgrund der aktuellen Entwicklungen in der Webtechnologie, die im Goobi viewer verwendet wird, unterstützt die Software den von Ihnen verwendeten Browser nicht mehr.

Bitte benutzen Sie einen der folgenden Browser, um diese Seite korrekt darstellen zu können.

Vielen Dank für Ihr Verständnis.