12 1. Abschnitt. Oie Rechte Neutraler nach dem Völkerrecht.
ausgesetzt werden. Wenn die Blockade aufgehoben, die britische Bekannt⸗
machung vom 209. Oktober 1914 sowie die britische Bannwarenliste aber
in Kraft bleiben würden, so würde den Neutralen kaum gedient sein.
Was wir verlangen, ist, daß Gesetz und Gesittung auf eine neue
Grundlage gestellt werden, die so einfach ist, daß keiner der beiden Krieg-
führenden in seiner Selbstsucht eine sophistische Auslegung zu finden
imstande ist, die dem gerechten Willen der Reutralen zuwiderläuft. Dieses
neue Recht muß auch entscheiden, was als Bannware angesehen werden
darf und was nicht. Auch muß die Behandlung von Kauffahrteischiffen
in ihren Einzelheiten klar festgelegt werden.
Jetzt mitten im Kriege ist nicht die Zeit, in der sich Neutrale zu—
ammentun können, um eine solche neue gesetzliche Grundlage zu schaffen.
Das beste, das uns im Augenblick zu tun übrig bleibt, ist der Hinweis
auf eine bereits bestehende Form: die Londoner Deklaration. Verfaßt
von den hervorragendsten Rechtskundigen aller Nationen, ist sie gerecht
und unzweideutig.
Zusammen mit der unrechtmäßigen Behandlung, die England dem
Handel Neutraler angedeihen läßt, muß auch die Rechtsverletzung auf
deutscher Seite aufhören. Deutschland muß seine erweiterte Bannwaren⸗
liste beschränken und ebenfalls zu den Bedingungen der Londoner
Deklaration zurückkehren. Es darf seine Unterseeboote gegen Kauffahrtei⸗
schiffe, die keinen Widerstand leisten, nur zum Zwecke des Anhaltens
und Durchsuchens, wie das Gesetz es vorschreibt, verwenden. Selbst
feindliche Kauffahrteischiffe dürfen unter keinen Umständen versenkt
verden, bevor für die Sicherheit der Mannschaft und Fahrgäste Sorge
getragen ist.
Treibminen müssen von denen, die sie gelegt haben, beseitigt werden.
Die folgenden Abschnitte stellen eine Übersicht über die Maßregeln
dar, die zu den gegenwärtigen Verhältnissen geführt haben, sowie die
Wirkung dieser Maßnahmen auf die wichtigsten Zweige unseres Ausfuhr⸗
handels und auf unsere Neutralität. Es wird sich zeigen, daß es nicht
snur in Amerikas Macht liegt, sondern daß es auch seine Pflicht ist, das
Bölkerrecht zugunsten der Neutralen neu zu beleben und zur Geltung
zu bringen.