Volltext: Britisches Seekriegsrecht und die Neutralen im Kriege 1914/16

12 1. Abschnitt. Oie Rechte Neutraler nach dem Völkerrecht. 
ausgesetzt werden. Wenn die Blockade aufgehoben, die britische Bekannt⸗ 
machung vom 209. Oktober 1914 sowie die britische Bannwarenliste aber 
in Kraft bleiben würden, so würde den Neutralen kaum gedient sein. 
Was wir verlangen, ist, daß Gesetz und Gesittung auf eine neue 
Grundlage gestellt werden, die so einfach ist, daß keiner der beiden Krieg- 
führenden in seiner Selbstsucht eine sophistische Auslegung zu finden 
imstande ist, die dem gerechten Willen der Reutralen zuwiderläuft. Dieses 
neue Recht muß auch entscheiden, was als Bannware angesehen werden 
darf und was nicht. Auch muß die Behandlung von Kauffahrteischiffen 
in ihren Einzelheiten klar festgelegt werden. 
Jetzt mitten im Kriege ist nicht die Zeit, in der sich Neutrale zu— 
ammentun können, um eine solche neue gesetzliche Grundlage zu schaffen. 
Das beste, das uns im Augenblick zu tun übrig bleibt, ist der Hinweis 
auf eine bereits bestehende Form: die Londoner Deklaration. Verfaßt 
von den hervorragendsten Rechtskundigen aller Nationen, ist sie gerecht 
und unzweideutig. 
Zusammen mit der unrechtmäßigen Behandlung, die England dem 
Handel Neutraler angedeihen läßt, muß auch die Rechtsverletzung auf 
deutscher Seite aufhören. Deutschland muß seine erweiterte Bannwaren⸗ 
liste beschränken und ebenfalls zu den Bedingungen der Londoner 
Deklaration zurückkehren. Es darf seine Unterseeboote gegen Kauffahrtei⸗ 
schiffe, die keinen Widerstand leisten, nur zum Zwecke des Anhaltens 
und Durchsuchens, wie das Gesetz es vorschreibt, verwenden. Selbst 
feindliche Kauffahrteischiffe dürfen unter keinen Umständen versenkt 
verden, bevor für die Sicherheit der Mannschaft und Fahrgäste Sorge 
getragen ist. 
Treibminen müssen von denen, die sie gelegt haben, beseitigt werden. 
Die folgenden Abschnitte stellen eine Übersicht über die Maßregeln 
dar, die zu den gegenwärtigen Verhältnissen geführt haben, sowie die 
Wirkung dieser Maßnahmen auf die wichtigsten Zweige unseres Ausfuhr⸗ 
handels und auf unsere Neutralität. Es wird sich zeigen, daß es nicht 
snur in Amerikas Macht liegt, sondern daß es auch seine Pflicht ist, das 
Bölkerrecht zugunsten der Neutralen neu zu beleben und zur Geltung 
zu bringen.
	        
Waiting...

Nutzerhinweis

Sehr geehrte Benutzerin, sehr geehrter Benutzer,

aufgrund der aktuellen Entwicklungen in der Webtechnologie, die im Goobi viewer verwendet wird, unterstützt die Software den von Ihnen verwendeten Browser nicht mehr.

Bitte benutzen Sie einen der folgenden Browser, um diese Seite korrekt darstellen zu können.

Vielen Dank für Ihr Verständnis.