Volltext: Oö. landwirtschaftlicher Kalender 1922 (1922)

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weiß, daß sie von tuberkulosefreien Kühen stammt, vor dem Verbrauch 
im Haushalt abgekocht wird. Milch, die abgetötete Tuberkelbazillen enthält, 
ist nicht gesundheitsschädlich. („Milchwirtschastliche Zeitung".) 
Behandlung des Stallmistes. 
Leider läßt diese in vielen Wirtschaften Oberösterreichs sehr zu 
wünschen übrig. Es wird dadurch nicht nur die Menge, sondern auch bit 
Zusammensetzung des Stalldüngers sehr geschädigt, was in Anbetracht der 
während des langen Krieges vernachlässigten Felder und des sehr teuren, 
Kunstdüngers tief bedauerlich ist. 
Wer über die nötigen Geldmittel verfügt, kann sich auch heute noch 
trotz der hohen Baukosten seine Dungstätte samt Jauchengrube zeitgemäß 
Herstellen; die Kosten werden durch die vermiedenen Verluste wertvollster 
Pflanzennährstosfe sicher in 2—3 Jahren hereingebracht. Aber auch der 
minderbemittelte Landwirt ist im Stande, dafür zu sorgen, daß der Stallmist 
bei der Lagerung nicht leidet und zwar mit verhältnismäßig geringen Kosten. 
Die Hanptanforderungen sind: 
1. Es soll weder im Stall noch auf der Dungstätte Jauche versickern ober 
sonstwie verloren gehen. 
2. Sollen auch keine Tagwässer in die Dungstätte hineinfließen. 
3. Soll der Stallmist fest und feucht lagern und schichtenweise mit Erbt 
bedeckt werden. 
Die Jauchengruben müssen jedenfalls, um Verluste zu vermeiden, 
vollkommen dicht gemacht und wenigstens mit einem gut schließenden Holz 
deckel bedeckt sein; mangelhaft gepflasterte Dungstälten lassen sich aber 
vorübergehend durch Ausstampfen mit Lehm abdichte». Jedenfalls mvß 
durch zweckmäßige Planierung des umliegenden Terrains getrachtet werden, 
daß kein Tagwasser hinein und keine Jauche herausfließt. Ein die ganze 
Dungstätte umschließender wasserdichter Graben oder eine ebensolche liest 
Rinne vervollständigen die Einrichtung einer solchen Dungstätte, welch 
besserer Zeiten zu ihrer tadellosen Herstellung harrt. 
Mustergültig war seinerzeit die Behandlung des Stalldüngers ans 
der ehemals Erzherzog Friedrichschen Domäne „Kammer Teschen". Der 
an einem Tage aus dem Stalle getragene Dünger wurde dort in einem 
60—80 on hohen, entsprechend breiten Streifen quer über die Dungstättk 
gleichmäßig verteilt, in der kühleren Tageszeit ordentlich mit Jauche durch 
tränkt, hierauf festgetreten und mit humoser krümeliger Erde bedeckt, 
welche schließlich mit einer flachen Schaufel zugeschlagen worden ist. & 
war Vorschrift, daß der am Vortage auf die Dungstätte gebrachte Düng« 
am darauffolgenden Tage in vorstehender Weise behandelt und zugedeckt 
sein mußte. 
War die ganze Fläche der Dungstätte mit dem früher beschriebene» 
Düngerstreifen belegt, so wurde in gleicher Weise mit einer 2. Lage be 
gonnen; die ursprünglich 60—80 cm hoch gewesenen Düngerlagen habe» 
sich inzwischen durch die Behandlmrg auf 40—50 cm zusammengedrückt
	        
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