Volltext: Oö. landwirtschaftlicher Kalender 1917 (1917)

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Schwefelsaures Ammoniak 
Pfähle müssen stets unter dem niedrigsten Grundwasserstande stehen. In dem 
Kalkkasten der Maurer darf fertig bereiteter Kalkmörtel nicht über Sonntag, Zement- 
mörtel nicht über Mittag und Nacht stehen bleiben, da sonst die Bindekraft verloren 
geht. Wer stellenweise das Ziegeldach von inne'n selbst verstreichen will, der mische den 
Kalk mit Kälberhaaren, sonst stürzt der Verstrich gar zu leicht ab. Wenn Eichenholz nur 
geölt werden soll, so ist gereinigtes Leinöl kochend heiß aufzutragen. Beim Kiefernholz 
find die Anstriche stets in der Richtung der Längsfasern auszuführen. 
14. Uer;elirungssteuertarif in Lin;. 
Gegenstände in so geringer Menge, daß die Gebühr 5 h nicht erreicht, werden steuerfrei behandelt. 
Steuerbare Gegenstände 
Ge 
bühr 
K h 
Gebüh 
renfreie 
Menge 
Steuerbare Gegenstände 
.Ge 
bühr 
K h 
Gebüh 
renfreie 
Men^e 
17 
- 
07 
- 
- 
07 
8 Stck. 
5 
80 
0'86 kg 
1 
93 
2'59 kg 
97 
5'18 kg 
— 
78 
6'4l kg 
— 
31 
16*12 kg 
60 
8*38 kg 
1 
15 
4 35 kg 
2 
33 
2*14 kg 
5 
80 
0*86 kg 
4 
85 
1*05 kg 
3 
88 
1*28 kg 
4 
38 
1'14 kg 
17 
29 Stck. 
14 
55 
0*34 kg 
25 
0*10 m 3 
16 
0'3 m 3 
Brantwein unter 52V 2 % -i — 
Wein Io 
Obstmost >2 
Bier I £ 
Essig I» 
Schlachtvieh: Ochsen,Stiere,-» 
Kühe, Kalb. über 1 Jahr « 
Kälber bis 1 Jahr . . . |Ä 
Schafe, Ziegen lG 
Lämmer bis 14 kg, Kitze, ( ^ 
Spanferkel unter 5 kg 
Frischlinge von 5—19 l j 2 kg 
Schweine über 19 l /2 kg . .j 
Fleisch, Salami, Würste per 
100 kg 
Zahmes Geflügel: Truthühner, 
Gänse, Enten, Kapaune per 
1 Stück 
Hühner, Tauben per Paar . . 
sKirsche . . . 
[2 
lHasen . . . .Jä 
Ausgehacktes Rot- und Schwarz 
wild per 100 kg . . . . . 
Fasanen, Auer-, Birkhühner per 
1 Stück 
kg 
Hasel-, Schnee- und Stein-1-u 
Hühner, Wildgänse undl^ 
-enten, Waldschnepfen,^ 
Rebhühner, Wildtauben J j* 
Rohrhühner, Duckenten,Schnep 
fen per 1 Stück . . . . - 
Krammetsvogel, Wachteln usw., 
per 1 Dutzend 
Fische, Schaltiere, frisch, ein- 
gesalzen, geräuch. od. in Ol 
Weißfische, Krebse, Frösche, 
Schnecken 
Mehl 
Hafer 
Heu, Mischling, Stroh, Häk- 
kerling, Kleie, Riedstroh. 
Gemüse 
Frisches Obst, Beeren, Nüsse 
Gedörrtes u.eingelegtes Obst 
Butter, Schmalz, Gänsefett 
Talg, Unschlitt 
Schweinschmalz, Speck . . 
Käse - 
Eier per 100 Stück . . . 
Wachs und Wachsfabrikate. 
Brennholz, pec lm z- 
15. Welche Düngemittel 
nicht gleichzeitig 
ausgestreut werden? 
(Mit Zeichnung.) 
Diese Frage beantwortet 
in allerübersichtlichster und 
kürzester Weise das neben 
stehende Achteck. . 
Darnach dürfen die mit 
vollen Linien (-»—) nie 
vermengt oder gleichzeitig 
ausgestreut werden, während 
die mit Doppellinien (==) 
verbundenen erst kurz vor 
ihrer Verwendung und die 
mit dünnen einfachen Linien 
( ) verbundenen jeder 
zeit gleichzeitig angewendet 
werden dürfen.
	        
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