Volltext: Oö. landwirtschaftlicher Kalender 1914 (1914)

33 
3 
sich stets mehrenden Ansuchen um Abgabe von Wildlingen und Edelreisern, 
die unentgeltlich erfolgt werden. 
lebei Die Abgabe von künstlichem Dünger zur Erhöhung der Produktion 
>rige erfolgt zum Teil mit Subvention und stellt sich durch gemeinsamen Bezug 
dort bedeutend billiger. 
chtei Auch bei dem Ankäufe von allen landw. Maschinen ist es der Ge- 
: sic! sellschaft infolge des von Seite der Fabrikanten bewilligten Rabattes möglich, 
un, vorzügliche Qualitäten bei ermäßigtem Preise zu vermitteln. 
' di Dies ist nur in kurzen Strichen und lange kein vollständiges Bild 
der weitgesteckten Ziele der Landwirtschafts-Gesellschaft, die zu unterstützen 
afts jeder Landwirt schon im eigensten Interesse bereit sein sollte. Regste Jn- 
e au anspruchnahme bei allen landw. Fragen und innigster Kontakt zwischen den 
Mitgliedern und der Zentrale, das ist der Weg, der nicht nur zur Erstarkung 
ttfter der Gesellschaft, sondern auch der Mitglieder und zur Hebung des landw. 
!an Betriebes führt. 
lebe 
ein Landw. Frauenschule u. bäuerliche Haushaltungsschule in Otterbach 
rmei b. Schärding 
lge: der k. k. Landwirtschafts-Gesellschaft, 
lber In der landw. Frauenschule, der ersten und einzigen dieser Art in 
' - Österreich, wird Töchtern bezw. Frauen von Landwirten, welche eine landw. 
estel Fachausbildung zu erlangen wünschen, die Gelegenheit zu einer solchen 
tiert erschlossen und den angehenden Fachlehrerinnen für landw. Haushaltungs- 
de! schulen es ermöglicht, die ihnen nach dem Prüfungsstatute vorgeschriebene 
schr landw. Fachausbildung in theoretischer und praktischer Beziehung an einer 
dien! Anstalt mit einem erschöpfenden und abgerundeten Lehrplane zu erhalten, 
oßen Die Schule ist Bewerberinnen aus allen Kronländern zugänglich; die 
ldw Unterrichts- und Umgangssprache ist die deutsche. Bewerberinnen mit einer 
1 M anderen Muttersprache haben durch eine Aufnahmsprüfung den Beweis zu 
erbringen, daß sie der deutschen Sprache mündlich und schriftlich mächtig sind, 
^ägl Zur Aufnahme in die landw. Frauenschule ist erforderlich: Min 
nen destens absolvierte Bürgerschule, Gesundheit und guter Leumund; Mindest- 
un! alter von 19 Jahren. — Das Schuljahr beginnt Mitte September, 
erst- Der lehrplanmäßige Unterricht dauert in der Frauenschule 2 Jahre, nach 
: eil! welcher Zeit sich die Kandidatinnen einer Prüfung zu unterziehen haben, auf 
Adei Grund welcher sich den Absolventinnen die Möglichkeiten eröffnen zur An 
stellung als Leiterinnen der hauswirtsch. und landw. Agenden größerer Guts- 
Lier- betriebe, eventuell als tüchtige Ehegattinnen an der Seite von Gutsbesitzern, 
nen- Pächtern, Verwaltern usw. zu wirken; außerdem der Beruf als Koch- und 
dme! Haushaltungslehrerinnen an ländl. Haushaltungsschulen usw. Kandidatinnen, 
aizenwelche sich zu landw. Fachlehrerinnen ausbilden wollen, werden auf 
gen! Grund des Abgangszeugnisses zur Lehramtsprüfung an der k. k. Hochschule 
nter-sür Bodenkultur unmittelbar zugelassen. (Verordnung des k. k. Ackerb. Min. 
im Einvernehmen mit dem Min. f. Kultus u. Unterr. vom 24. Mai 1913.) 
der In der bäuerlichen Haushaltungsschule können Mädchen von Land 
end wirten sowie jene Mädchen Aufnahme finden, welche Interesse an einer 
i dieabgeschlossenen und gediegenen Ausbildung im Kochen, Haushaltungsfüh
	        
Waiting...

Nutzerhinweis

Sehr geehrte Benutzerin, sehr geehrter Benutzer,

aufgrund der aktuellen Entwicklungen in der Webtechnologie, die im Goobi viewer verwendet wird, unterstützt die Software den von Ihnen verwendeten Browser nicht mehr.

Bitte benutzen Sie einen der folgenden Browser, um diese Seite korrekt darstellen zu können.

Vielen Dank für Ihr Verständnis.