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solchen zu verschaffen, ferner auch angehende Fachlehrerinnen für landHUrbeitei
Haushaltungsschulen der nach dem Prüfungsstatute vorgeschriebenen landteme au
Fachausbildung an einer Anstalt mit einem erschöpfenden und abgeruigenanni
deten Lehrplane teilhaftig werden besonder
lassen.
Eine hohe Anerkennung m
Förderung dieser fruchtbaren B>
strebungen liegt in der Übernah»
des Protektorates über diese Sch»
durch ihre Hoheit, die Frau Herzog!
von Hohenberg.
Inhaberin der genannten, !
Mitte des Mustergutes Otterkm
gelegenen, mit allen modernen Ei
richtungen auf landw. Gebiete ve
sehenen sowie naturwissenschaftli
reichhaltig ausgestatteten Anstalt m
deutscher Unterrichtssprache ist
k. k. oö. Landwirtschafts-Gesellsch
Diö Dauer des Unterrichtes
sich in der bäuerl. Haushaltung
schule auf ein Jahr, in der Frau«
schule auf zwei Jahre und wird
die Aufnahme in ersterer die ^ßorjergud
endung des 16. Lebensjahres >n» a( j )re (f
absolvierte Volksschule, für letzt!
Anstalt das 19. Lebensjahr und m!
destens absolvierte Bürgerschule, j*B^i
wie in beiden Teilen ein ärztlich
Gesundheitszeugnis, die Erklärm-"--»-
der Eltern (bei selbständigen A
Werberinnen eigene Erklärung) bel-«-.—
Tragung der Kosten für UntmiP
und Verpflegung und die Übernah L ' ,-ww ' :
der Verpflichtung der pünktlich
Verrichtung der zugewiesenen 3
beiten und Beobachtung der Ha«
und Disziplinarordnung verla»
Eigenhändig geschriebene, ungeste>^^
pelte Gesuche um Aufnahme stets 1=®™^
1. Juli an die Direktion.
Die theoretische und praktis
Ausbildung umfaßt in der bäm
Haushaltungsschule folgende Gegenstände: Religionslehre, schriftl. Aufs»
Rechnen, Haushaltungskunde, Gesundheitslehre, Nahrungsmittelkunde, K«d Ve
kenpflege, Molkereiwesen, Tierzucht und Fütterungslehre, Gesundheitspflmglück'
der Haustiere, Garten- und Obstbau und praktische Ünterweisung in allirtscha