Volltext: Oö. landwirtschaftlicher Kalender 1909 (1909)

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2 K. 
Tabak- und Stempelverschleißgesuche sowie Lizenzen 
Tabak- und Stempelverschleißofferte — 1 K. 
Tauf- (Geburts--), Trau- und Totenscheine — 1 K. 
Testamente (letztwillige Anordnungen, Kodizille) — 2 K. 
Verkünd sch eine, Aufgebotscheine für jedes Brautpaar 1 
Waffenpässe — 2 K. 
Zeugnisse: ,,a) von landesfürstlichen Ämtern und Behörden - 2 K, b) 
anderen Behörden, Ämtern oder von Privatpersonen — 1 K, c) für Dienstboten, 
selten, Lehrjungen, Taglöhner usw. — ,30 h; Armutszeugnisse frei. 
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Befördert werden: 1. Briefe und Schriften ohne Wertangabe; 2. KorreD 
spondenzkarten; 3. Drucksachen (Kreuzbandsendungen); 4. Warenproben und Muster 
5. Zeitungen und periodische Druckschriften; 6. Postattweisungen und 7. Postaufträgelar 
Die Adresse jeder Briefpostsendung muß den Bestimmungsort, diePerson desEmpdu 
fängers, bezw. Firma deutlich bezeichnen und bei weniger bekannten oder gleichnamige!. . 
Orten zur Vermeidung einer irrigen Beförderung eine nähere Ortsbezeichnung enthaltener 
Bei gewöhnlichen (unrekommandierten) mit der Bezeichnung „poste restante” versehenes 
Briefen kann auf der Adresse statt des Namens des Empfängers eine Angabe in Buchstaben 
Ziffern u. dgl. angesetzt werden. Der Absender kann auf der Außenseite der Sendung 
seinen Namen, Firma und Wohnung ersichtlich machen und sind auch weitere Angaben, weni. 
sie nicht die Eigenschaft einer brieflichen Mitteilung haben, sowie Abbildungen unter de^n 
Bedingung zulässig, daß die Deutlichkeit der Aufschrift, die Anbringung der Stempel^ 
abdrücke und postdienstlichen Vermerke in keiner Weise beeinträchtigt wird. 
Der Verschluß ist dem Ermessen des Absenders anheimgestellt, doch empfiehM 
sich nach Ländern der heißen Zone statt Siegellack Oblaten oder anderes, durch Wärni^^ 
nicht auslösbares Material zu verwenden. „ ^ 
Das Gewicht der Briefe und Schriftenpakete darf in Österreich-Ungarn u#* 31 
nach Deutschland 250 Gramm nicht übersteigen; nach allen anderen Ländern ist btr er 
Gewicht unbeschränkt. 
Die Framkomarken sollen auf der Adreßseite in der oberen Ecke rechts aufgekleW 
werden. Wertzeichen fremder Postverwaltungen sind zur Frankierung ungültig. Brie^ 
marken sind zu 1, 2, 3, 5, 6, 10, 20, 25, 30, 35, 40, 50, 60 und 72 b, 1, 2 und 4 I 
Kartenbriefe zu 10 b, Korrespondenzkarten zu 5 und 10 b, Korrespondenzkar^ 
mit Antwort zu 10 und 20 b, Streifbänder zu 3 b zur Frankierung von Drucksache?^ 
zu beziehen. Der Kaufpreis der Kartenbriefe und Streifbänder ist um 1 b höher als b^ n 
Nennwert der Marke. Die Briefmarken können mit der Adresse überschrieben, dürfen jedv! 
nicht durchstrichen oder mit einer Stampiglie überstempelt werden. Das Durchlöchern nr luc 
kleinen Buchstaben oderZeichen ist gestattet. Aus Briefkuverts oder Adreßschleisen ausgeschult 
tene Briefmarken sind ungültigdie Verwendung bereits gebrauchter Marken ist straffällig 
Kartenbriefe, Korrespondenzkarlen, Streifbänder, Postbegleitadressen und Postas 
weisungsblankette sowie auf privaten Briefumschlägen u. dgl. aufgeklebte Frankomarkt 
werden bei unversehrtem Zustande usw. gegen Umtauschgebühr von 1 b per Stück für mfc ni 
umgetauscht. Postsrankomarken sind mit dem Umschlage vorzulegen. ^ 
Briefe. Für gewöhnliche Briefe beträgt die Gebühr ohne Unterschied der Ericas 
fernung in Österreich-Ungarn: bis 20 Gramm 10 b, bis 250 Gramm 20 b. Unfrankiert 
Briese unterliegen der doppelten Gebühr eines frankierten Brieses. ... 
Für unzureichend frankierte Briefe wird der doppelte Betrag des fehlenden Port^ 
teiles in Ansatz gebracht. 
Die ermäßigten Gebühren für Lokobriefe sind aufgehoben. ? l * 
Rekommandierte Briefe müssen bei der' Aufgabe (mit Ausnahme m 
Deutschland) frankiert und am Postschalter aufgegeben werden. Mit einzelnen Buchstabt* 
adressierte Sendungen sind von der Rekommandation ausgeschlossen. Die Rekommand"^ 
tionsgebühr beträgt 25 b und ist durch Aufkleben der betreffenden Marken zu entricht^" 
Der Aufgeber erhält einen Aufgabeschein. Für jede in Verlust geratene rekommandiert 
Briefpostsendung leistet die Postanstalt eine Vergütung von 50 K. Die Reklamationssti^
	        
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