Volltext: Oö. landwirtschaftlicher Kalender 1909 (1909)

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IV. 
Jür Kchrriften und WMunöen- 
welche einer festen, skalamaßigen oder Perzentualgebühr unterliegen 
Abschriften, a) amtliche, einfache, d. i. nicht vidimierte: wenn vom Ge 
richte ausgestellt - 1 K (bei Rechtsstreitigkeiten von nicht mehr als 100 X — 50 h); 
wenn von anderen Behörden ausgestellt — 1 X; b) amtlich vidimierte 2 X (bei 
Rechtsstreitigkeiten von nicht mehr als 100 X — 1 X); c) nichtamtliche, d. i. von 
Parteien selbst verfaßte, wenn amtlich oder von Notaren vidimiert — 1 K; d) amtliche 
und nichtamtliche, von demjenigen, gegen welchen die Urkunde beweisen soll, selbst vidimiert, 
wie Originalurkunden; von anderen Personen vidimiert, wie Zeugnisse; Abschriften 
und Auszüge aus den inländischen Bemessungsprotokollen, welche als amtliche und 
unter amtlicher Bürgschaft ausgefolgt werden — 1 K. 
Altersnachsichtsgesuche — 1 X. 
Aufkündigungen — 1 X; gerichtl. der Wohnung unter 1 Monat 24 b. 
Beilagen zu stempelpflichtigen Eingaben und Protokollen mit Ausnahme der 
Armutszeugnisse — 30 b, in Rechtsstreiten bis 100 X — 20 b; schon gestempelte Bei 
lagen bedürfen keines besonderen Stempels. 
Bürgerrechtsverleihungsgesuche, vom 1. Bogen — 4L. 
Dispensgesuche — IX. 
Ehebewilligungen von Privaten — 1 K. 
Eingaben an öffentliche Behörden: 
a) im gerichtl. Verfahren in und außer Streitsachen -1K; unter 100 K Wert — '24 b; 
b) bezüglich der Erwerbsbefugnisse, wodurch der selbständige Betrieb eines freien.oder 
handwerksmäßigen Gewerbes bei der Behörde angemeldet oder die zum Gewerbebetriebe 
erforderliche Konzession angesucht wird, und um Befugnisse zu Privatagentien: in 
Städten von mehr als 50.000 Seelen — 8 X, 10.000 bis 50.000 Seelen — 6 X, 
5000 bis 10.000 Seelen — 4 K, in allen übrigen Orten — 3 X je vom 1. Bogen, 
in allen diesen Fällen — jeder weitere Bogen — IX; 
c) um Verleihung der Staatsbürgerschaft, vom 1. Bogen 4 X; 
6) um Kundmachungen öffentlicher Versteigerungen, vom 1. Bogen — 2 X; 
6) um Eintragung in öffentl. Bücher — bis einschließlich 100 X Wert 1 X; bis ein 
schließlich 200 X 1 X 50 b; über 200 X 3 X vom 1. Bogen; 
1) um Supereinverleibung des exekutiven Pfandrechtes, bei Wert über 100 X — 1 X, 
bis einschließlich 100 X — 24 b; 
g) um Firmaprotokollierungen — 20 X; ohne Zweigniederlassung — 15 X vom 1. Bogen» 
b) um Eintragung der Prokura, vom 1. Bogen — 10 X. 
Erbserklärungen — 1 X, Erbverträge, vom 1. Bogen — 2 X. 
Erziehungsbeiträge, Gesuche — 1 X. 
Fassionen, zur Bemessung von Abgaben stempelfrei. 
Gnadengaben, Gesuche — 1 X. 
Großjährigkeitserklärungen, Gesuch — IX. 
Hausierpässe — 2 X. 
Lehrbriefe, siehe Zeugnisse. 
Matrikelauszüge, d. i. Auszüge aus den Registern über Geburten, Taufen, 
Trauungen und Sterbefälle für jeden einzelnen bestätigten Matrikelfall — 1 X. 
Offerte — 1 X. 
Pensionsgesuche — 1 X. 
Rekurse, d. i. alle Berufungen gegen die Entscheidung oder Verfügung einer 
unteren Instanz an die höhere, und die außerordentlichen Gnadengesuche im Verfahren 
wegen Gefällsübertretungen, vom 1. Bogen — 2 X; in Gebührenbemessungsangelegen 
heiten: gegen die Bemessung frei, gegen die Rekurs-Entscheidung bei über 100 X 
Gebühr — 72 b, unter 100 X — 30 h. 
Reiseurkunden: für Dienstboten, Gesellen, Lehrjungen, Taglöhner, Arbeiter usw., 
sowie Wanderbücher, von jeder Ausfertigung — 30 b; für andere Personen — 2 X. 
Schenkungsurkunden: unter Lebenden — 1 X von jedem Bogen, auf den 
Todesfall vom 1. Bogen — 2 X. 
Sittenzeugnisse — IX; für Dienstboten, bezw. gew. Taglohnverdienst 30 b.
	        
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